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Umweltzonen und Feinstaubplaketten

19.10.2009 Aktuelle Informationen zur Umweltzone
Ausnahmeregeln der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz für die 2. Stufe der Umweltzone ab dem 01.01.2010


Seit 1. Januar 2008 gilt in Berlin die Umweltzone. Bürgerinnen und Bürger aus Berlin, allen anderen Bundesländern und aus dem Ausland erhalten die Feinstaubplakette in der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin an beiden Standorten während der Geschäftszeiten. Ein Sonderschalter in der Fahrzeughalle der Zulassungsbehörde am Standort Hohenschönhausen steht hierfür zusätzlich bereit.

Kunden aus dem Ausland müssen den Fahrzeugschein/eine Herstellerbescheinigung vorlegen.
Bei schriftlicher Beantragung oder per E-Mail/Online ist die Kopie des Fahrzeugscheines/Hersteller-bescheinigung schriftlich, per Fax oder als Anhang der E-Mail einzureichen. Zusätzlich sind folgende Angaben notwendig:

- Datum der ersten Zulassung des Kraftfahrzeugs
- Kraftstoffart (Benzin oder Diesel)
- Fahrzeugart (PKW, Wohnmobil oder Nutzfahrzeug)
- Zulässiges Gesamtgewicht (bis 2,8 t, größer als 2,8 t bis 3,5 t oder größer als 3,5 t).

Insbesondere Touristen und anderen Berlin-Besuchern aus dem Ausland ist zu empfehlen, die Plakette ca. 3 Wochen vor dem Berlin-Aufenthalt zu beantragen, um eine pünktliche Zustellung an den Heimatort zu gewährleisten.

Bei kurzfristiger Beantragung schicken wir die Plakette nach Absprache auch an Ihren Bestimmungsort in Berlin (Hotel oder anderer Aufenthalt) oder Sie können Sie in der Zulassungsstelle abholen bzw. abholen lassen.


Hinweis:
Für die Plakette ist bei persönlicher Vorsprache in Ihrer Kraftfahrzeugzulassungsbehörde eine Gebühr in Höhe von 5 Euro zu entrichten, für die Onlinebeantragung(Gesicherte Verbindung) 6 Euro.

Informationen / Merkblatt
Merkblatt Feinstaub

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(Merkblatt Feinstaub, 343810 KB)
Online-Antrag "Feinstaubplakette"

LABO

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Friedrichstr. 219
10958 Berlin


Telefon: (030) 90269 - 0
Fax: (030) 90269 - 1299
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