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Im Rahmen von Visa-Erteilungen etc. wird gelegentlich die Beglaubigung von Fingerabdrücken benötigt. Soweit dies durch die jeweilige Botschaft nicht selbst vorgenommen wird, können Sie diese ausschließlich beim (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten) erhalten.
| Dienstleistung | Gebühren (Euro) |
|---|---|
| Beglaubigungen von Abschriften für Rentenzwecke | gebührenfrei |
| Beglaubigung von Abschriften Abschrift , Kopie je angefangene Seite |
5,00 |
| Beglaubigung von Unterschriften | 5,00 |
| Beglaubigungen von Unterschriften als Identitätsnachweis nach § 12 StUG | gebührenfrei |
| Beglaubigung von Fingerabdrücken | 15,00 |
| Beglaubigung von Fingerabdrücken und eines Passbildes | 20,00 |
| Stand: 01/2002 | |
Im Ausland werden deutsche öffentliche Urkunden vielfach nur anerkannt, wenn ihre Echtheit durch die zuständige Vertretung des betreffenden ausländischen Staates in Deutschland bestätigt wurde (Legalisation), wofür in der Regel eine Vorbeglaubigung erforderlich ist. Die Legalisation entfällt, wenn dies durch internationale Vereinbarung vorgesehen ist (z.B. mehrsprachige Personenstandsurkunden).
Im Verhältnis zu vielen Staaten tritt an die Stelle der Legalisation die Apostille auf Grund des Übereinkommens von Den Haag vom 5. Oktober 1961. Die Apostille ist eine Unterschriftsbeglaubigung und Echtheitsbestätigung, die nach einem vereinbarten Muster erteilt wird.
Die Beglaubigung deutscher öffentlicher Urkunden erfolgt durch die zuständige Behörde des Bundeslandes, in dem die Urkunde ausgestellt wurde. Im konkreten Bedarfsfall wird empfohlen, sich beim Aussteller der jeweiligen Urkunde nach der zuständigen Beglaubigungsbehörde zu erkundigen.
Zuständig für Berliner Urkunden ist seit dem 1. März 2009 das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten.
Im Rahmen des Legalisations- bzw. Apostille-Verfahrens werden Ihre im Original eingereichten vom Land Berlin ausgestellten Urkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, sowie Diplome und sonstige öffentliche Urkunden) - ggf. nach zusätzlicher Vorbeglaubigung durch andere Berliner Landesbehörden- beglaubigt.
Sofern Sie die betreffenden Urkunden per Post übersenden, geben Sie bitte unbedingt an, für welches Land Sie die Beglaubigung benötigen.
Nicht beglaubigt werden:
| Beglaubigung im Rahmen des Legalisationsverfahrens (nur deutschsprachig) |
13,00 EUR |
| Nur bei Vertragsstaaten des Übereinkommens von Den Haag: | |
| Apostille (deutschsprachig) | 13,00 EUR |
| Apostille (deutsch- und englischsprachig) | 26,00 EUR |
| Apostille (deutsch- und französischsprachig) | 26,00 EUR |
| Stand 02/2009 | |
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Friedrichstr. 219
10958 Berlin
Telefon: (030) 90269 - 0
Fax: (030) 90269 - 1299
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