Ob Mathenachhilfe, Schwimmkurs, Kita- oder Klassenfahrt - Familien mit geringem Einkommen werden über das Bildungspaket dafür finanziell unterstützt. Somit sollen die Bildungs- und Teilhabechancen der Kinder und Jugendlichen verbessert werden.
Wer kann das Bildungspaket bekommen?
Anspruch haben Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn die Familie
Arbeitslosengeld II,
Sozialgeld,
Sozialhilfe,
Kinderzuschlag,
Wohngeld oder
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht.
Welche Leistungen sind enthalten?
Gefördert können beispielsweise
Nachhilfekosten,
Kosten für Mittagessen in Kita, Kindertagespflege oder Schule,
Tagesausflüge sowie
mehrtägige Fahrten von Kita, Kindertagespflege oder Schule,
Aufwendungen für den Schulbedarf und
Beiträge für Kultur, Sport und Freizeitaktivitäten wie Sportverein oder die Musikschule.
Leistungen zum Teilhaben in Kultur, Sport und Freizeit bekommt man bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Wo beantrage ich das Bildungspaket?
Der Antrag wird in der Regel bei der Stelle gestellt, von der die regelmäßigen Sozialleistungen bezogen werden. Dies kann das Jobcenter, die Wohngeldstelle, das Sozialamt oder die Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber sein.
Beratung und Informationen
Die BuT-Beratungsstelle berät Familien unter der Telefonnummer 030 5771 30 040 in mehreren Sprachen zum Bildungs- und Teilhabepaket. Sprechzeiten siehe Webseite unten.
Alle Details zum Berliner Bildungspaket sowie Formulare und Merkblätter in mehreren Sprachen sind auf den Webseiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie unter berlin.de zu finden - siehe Links. Sonstige Familienleistungen sind im "Starke-Familien-Checkheft" aufgeführt - Download siehe unten.
Downloads
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Starke-Familien-Checkheft - Familienleistungen auf einen Blick
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Broschüre Starke-Familien-Checkheft - Familienleistungen auf einen Blick
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