2020-04-23 Gemeinsames Rundschreiben - EU-Statistik für Berichtsjahr 2019

  • Das gemeinsame Rundschreiben der für Vergabe zuständigen Senatsverwaltungen Nr. 03/2020 wird hier veröffentlicht.
  • Die Verordnung zur Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen (Vergabestatistikverordnung – VergStatVO) verpflichtet alle Auftraggeber nach § 98 GWB, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bestimmte Daten zu Beschaffungsvorgängen im Oberschwellenbereich zu übermitteln.
  • Die dem Land Berlin zuzurechnenden Auftraggeber gelten als „regionale Auftraggeber“.
  • Berichtsjahr ist das Jahr 2019.
  • Die ausgefüllten Vordrucke (Excel-Tabellen) übermitteln Sie bitte bis zum 7. August 2020 per E-Mail an Romy.Roscher@senweb.berlin.de Das Excel-Format ist für die Möglichkeit der Bearbeitung zum Zweck der Auswertung der Daten wichtig (bitte keine anderen Datei-Formate).
  • Sollten Sie im Berichtsjahr 2019 keine Beschaffungsvorgänge im Oberschwellenbereich durchgeführt haben, genügt eine entsprechende formlose Mitteilung per E-Mail.
  • Eine Fristverlängerung ist nicht möglich.