Mit einem gültigen Fahrschein können in Berlin alle öffentlichen Verkehrsmittel der BVG und der Bahn- S-Bahnen, U-Bahnen, Busse, Straßenbahn/ Tram und Fähren- genutzt werden. Der Preis für die Fahrkarte richtet sich nach Tarifzone und Gültigkeitsdauer.
In Berlin gelten drei Tarifzonen: AB, BC und ABC. Die Tarifzone AB umfasst das Stadtgebiet bis zur Stadtgrenze, der Bereich ABC zusätzlich das Berliner Umland und Potsdam.
Mit dem sogenannten Einzelfahrausweis kann eine Person zwei Stunden lang durch die Stadt fahren, nur nicht in die Richtung des Ausgangspunkts zurückkehren.
Preise:
Tarif AB: 2,40; ermäßigt: 1,50 Euro
Tarif ABC: 3,10; ermäßigt: 2,20 Euro
Mit einer Fahrkarte Kurzstrecke für 1,40 Euro (erm. 1,10 Euro) kann man drei Stationen mit S- und U-Bahnen fahren, umsteigen ist erlaubt. Bei Bus und Tram sind sechs Stationen erlaubt, aber ohne Umsteigen.
Kleinkinder bis zum Alter von 6 Jahren fahren in Begleitung kostenlos und brauchen keinen Fahrschein. Kinder ab 6 bis einschließlich 14 Jahren kosten den Ermäßigungstarif für 1,50 Euro (Tarifzone AB).
Mit einer Tageskarte kann man den ganzen Tag lang beliebig viele Fahrten unternehmen. Sie ist am Tag der Entwertung bis zum Folgetag 03.00 Uhr gültig und kostet für den Bereich AB 6,50 Euro, ermäßigt 4,60 Euro.
Die 7-Tage-Karte gilt für 7 aufeinander folgende Kalendertage. Sie ist gültig ab dem Tag der Entwertung und kostet 28,00 Euro. Die Gültigkeit endet am 7. Kalendertag um 24 Uhr.
Fahrkarten kann man an den Automaten auf den Bahnsteigen der S- und U-Bahn kaufen. Die Automaten sind auch mehrsprachig ausgelegt! Im Bus bezahlt man die Fahrkarte beim Busfahrer, in der Tram am Automaten. In größeren Bahnhöfen gibt es Verkaufsstellen der S-Bahn und der BVG.
Fahrkarten müssen vor Fahrtantritt entwertet werden durch Abstempeln in einem der gelben oder roten Kästen auf den Bahnsteigen, in Bussen oder in der Tram. Ein nicht entwerteter Fahrschein gilt bei einer Kontrolle als ungültig.
Wer in Berlin ohne gültigen Fahrschein erwischt wird, muss ein "erhöhtes Beförderungsentgelt" von 40 Euro zahlen. Auch wer nur vergessen hat, seine Fahrkarte zu entwerten, fährt schwarz und muss die Strafgebühr zahlen. Leider kennen die Damen und Herren Kontrolleure- die übrigens in zivil auftreten- auch bei unwissenden Besuchern kein Pardon! Wird man erwischt, muss man seine Personalien nachweisen können, sonst könnte sogar noch die Polizei dazu gerufen werden.
Fährräder dürfen in den S- und U-Bahnen sowie in den Straßenbahnen in den gekennzeichneten Wagen mitgenommen werden (in der U-Bahn alle Wagen außer dem ersten und letzten) wenn ausreichend Platz vorhanden ist. Ggf.haben Rollstuhlfahrer und Kinderwagen Vorrang. Ein Anspruch auf Fahrradmitnahme besteht nicht. Ein Fahrrad kostet für den Tarifbereich AB 1,60 Euro.
Hunde müssen in den Verkehrsmitteln der BVG einen Maulkorb tragen und angeleint sein. Kleine Hunde bis zur Größe einer Hauskatze dürfen kostenlos mitfahren, sofern sie in einer Transportbox untergebracht sind. Kleine und große Hunde, die an der Leine mitgenommen werden, brauchen einen Fahrschein mit Ermäßigungstarif von 1,50 Euro.

