Die amtliche Überwachung von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und Futtermitteln sowie in den Bereichen Tiergesundheit und Tierschutz dient folgenden Zielen:
- Schutz des Menschen vor gesundheitlichen Schäden und Täuschung
- Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens von Tieren.
Durch die Einführung des Qualitätsmanagementsystems in der Veterinär-, Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung im Land Berlin werden die Prozesse/Verfahren zum Erreichen dieser Ziele Bezirks übergreifend und auf hohem Niveau vereinheitlicht und gesichert.
Das QMS soll eine nachvollziehbare und transparente Vorgehensweise der Behörden für alle Beteiligten sowie die Erfüllung von nationalen und internationalen Vorgaben und die effiziente Nutzung von Ressourcen gewährleisten.
Gleichartigkeit, Nachvollziehbarkeit und Transparenz des Systems erleichtern die Akzeptanz und schaffen Vertrauen bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie bei allen in der Überwachung Tätigen und den Wirtschaftsbeteiligten.







