Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Versendung von Gerichtsentscheidungen
Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts können schriftlich (per Post oder Telefax) oder per E-Mail angefordert werden.
Die Übersendung von Entscheidungen ist kostenpflichtig.
Für jeden Entscheidungsabdruck in Papierform (auch per Telefax) wird eine Gebühr in Höhe von 12,78 EUR (Berlin) bzw. 0,50 EUR pro Seite (Brandenburg) erhoben. Bei der Versendung von Entscheidung per E-Mail beträgt die Gebühr je Entscheidung 2,50 EUR. Für Behörden, Körperschaften des öffentlichen Rechts und Tageszeitungen/Rundfunk entstehen keine Gebühren.
Die gewünschte Entscheidung können Sie anfordern bei:
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
z.H. Herrn Brühl
Hardenbergstraße 31
10623 Berlin
Telefon: (030) 90149 - 8913
Telefax: (030) 90149 - 8808
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Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.
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