Verfassungsschutzbericht darf den Verein „Jüdische Stimme“ als gesichert extremistisch bezeichnen - 31/26
21.09.2026
Der Verein „Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost – EJJP e.V. Deutschland“ darf in dem vom Bundesministerium des Innern herausgegebenen Verfassungsschutzbericht 2024 vorläufig weiterhin als gesichert extremistisch bezeichnet werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit heutigem Beschluss entschieden. Der Antragsteller, ein als gemeinnützig anerkannter Verein, bildet die deutsche Sektion des Dachverbands „European Jews for a Just Peace“. Verfassungsschutzbericht darf den Verein „Jüdische Stimme“ als gesichert extremistisch bezeichnen - 31/26