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Kein Anspruch auf Befreiung vom Ethikunterricht - 46/2006

Pressemitteilung
Berlin, den 24.11.2006

Das Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat den Anspruch einer Schülerin auf Befreiung vom Ethikunterricht verneint und damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt.

Der Ethikunterricht ist an den öffentlichen Schulen im Land Berlin zum Schuljahr 2006/2007 als ordentliches Lehrfach für die Jahrgangsstufen 7 bis 10 eingeführt worden. Von der Teilnahme an dem Unterricht kann nur aus wichtigem Grund befreit werden. Nach Auffassung des zuständigen 8. Senats lag ein solcher Grund in dem zu entscheidenden Fall nicht vor. Die Pflicht der Schüler zur Teilnahme an dem bekenntnisfreien, also religiös und weltanschaulich neutralen Ethikunterricht verletze insbesondere weder das Grundrecht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit noch das elterliche Erziehungsrecht. Die Religionsfreiheit einschließlich der Vermittlung ethischer Werte in christlichem Glauben werde durch das Angebot freiwilligen schulischen Religionsunterrichts unverändert gewahrt.

Beschluss vom 23. November 2006 - OVG 8 S 78.06 –


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