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Klagen gegen Rückmeldegebühren an Berliner Hochschulen - 5/2006

Pressemitteilung
Berlin, den 16.02.2006

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat heute zwei Klagen gegen die an Berliner Hochschulen erhobenen Rückmeldegebühren verhandelt.

Es hat beschlossen, die Verfahren auszusetzen und die Klagen dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, da es die Erhebung einer Rückmeldegebühr in Höhe von 51,13 EUR (früher: 100 DM) für verfassungswidrig hält. Die Gebühr stehe in einem groben Missverhältnis zu dem Gebührenzweck der Kostendeckung. Die Bearbeitung einer Rückmeldung bei den Berliner Hochschulen verursache nur einen durchschnittlichen Verwaltungsaufwand in der Größenordnung von 11, 42 EUR (früher: 22,34 DM). Die Gebühr betrage damit das 4,5-fache des Kostenaufwands.
Die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts betreffen nur die Rechtslage für die Zeit vom Wintersemester 1996/97 bis zum Sommersemaster 1998.

Beschluss vom 15. Februar 2006 - OVG 8 B 2. und 3.04 -


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