Die mündlichen Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich. Hinweise zu Sitzungen finden Sie im Eingangsbereich des Gerichts und unter der Rubrik Pressemitteilungen.
Die Geschäftsstellen/Serviceeinheiten sind wie folgt geöffnet:
montags und dienstags von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr,
mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr,
donnerstags von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr sowie Gesprächstermine nach Vereinbarung zwischen 15.00 Uhr und 18.00 Uhr.
In dieser Zeit können Berechtigte in den Geschäftsstellen der Senate Akteneinsicht nehmen. Eine telefonische Anmeldung auf der Geschäftsstelle des betreffenden Senats wird empfohlen, um sicherzustellen, dass die Akten bereit liegen.
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