Direkt zum Inhalt der Seite springen

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

Öffnungszeiten

Die mündlichen Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich. Hinweise zu Sitzungen finden Sie im Eingangsbereich des Gerichts und unter der Rubrik Pressemitteilungen.

Die Geschäftsstellen/Serviceeinheiten sind wie folgt geöffnet:

montags und dienstags von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr,

mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr,

donnerstags von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr sowie Gesprächstermine nach Vereinbarung zwischen 15.00 Uhr und 18.00 Uhr.

In dieser Zeit können Berechtigte in den Geschäftsstellen der Senate Akteneinsicht nehmen. Eine telefonische Anmeldung auf der Geschäftsstelle des betreffenden Senats wird empfohlen, um sicherzustellen, dass die Akten bereit liegen.

Prozesskostenhilfe
Auf Antrag kann das Gericht Prozesskostenhilfe gewähren. Voraussetzung hierfür ist, dass der Rechtsschutzsuchende nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht oder nicht vollständig aufbringen kann und die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.

Der Antrag kann innerhalb der Rechtsmittelfrist ohne Vertretung durch einen Rechtsanwalt gestellt werden. Die Gewährung von Prozesskostenhilfe bietet die Möglichkeit, dem Rechtsschutzsuchenden den beim Oberverwaltungsgericht erforderlichen Rechtsanwalt beizuordnen.

Kontakt

Oberverwaltungsgericht
Berlin - Brandenburg
Hardenbergstraße 31
10623 Berlin


Stadtplan

Tel.: +49(0)30 90149-80
interne Einwahl: 9149-80
Fax: +49(0)30 90149-8808

Pressebeauftragte:
Christiane Scheerhorn
Tel.: +49(0)30 90149-8920
Stellvertreter:
Dr. Ulrich Marenbach
Tel.: +49 (0)3090149-8791
E-Mail (nur für Presse-anfragen)
Achtung!
Klagen, Verfahrensan-träge oder Schriftsätze in Gerichtsverfahren können per E-Mail nicht rechts-wirksam eingereicht werden. Nutzen Sie bitte dafür das egvp.

Fahrverbindungen:
U-Bahnhof Zoologischer Garten
S-Bahnhof Zoologischer Garten
Bushaltestelle Hardenbergplatz/ Zoologischer Garten

PDF-Dateien

Zum Betrachten von PDF-Dateien benötigen Sie einen PDF-Betrachter.