Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Das Oberverwaltungsgericht gewährleistet Rechtsschutz bei Eilbedürftigkeit auch außerhalb der regulären Dienstzeiten. In derartigen Fällen entscheidet der nach dem Geschäftsverteilungsplan zuständige Senat. Dieser wird sich bereithalten, wenn ihm Rechtsschutzanträge angekündigt werden, deren Bearbeitung keinen Aufschub duldet. Da es sich hierbei in aller Regel um Beschwerden gegen Beschlüsse der Verwaltungsgerichte in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes handelt, empfiehlt es sich, bereits frühzeitig das jeweilige Verwaltungsgericht, das Oberverwaltungsgericht und den Prozessgegner über ein gegebenenfalls beabsichtigtes Rechtsmittel zu unterrichten. Im Übrigen findet eine reguläre Durchsicht der Posteingänge des Oberverwaltungsgerichts am Wochenende nicht statt.
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