Arbeitsgrundlagen

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Gesetze

Rechtliche Grundlage für die Arbeit und Aufgaben der Patientenfürsprecher sind § 30 des Landeskrankenhausgesetzes (LKG) und § 12 des Gesetzes für psychisch Kranke (PsychKG). Das LKG gibt vor: “Der Patientenfürsprecher prüft Anregungen und Beschwerden der Patienten und vertritt deren Anliegen. Er kann sich mit Einverständnis des betroffenen Patienten jederzeit und unmittelbar an die zuständigen Stellen wenden. Der Patientenfürsprecher hat alle Sachverhalte, die ihm in dieser Eigenschaft bekannt werden, vertraulich zu behandeln, denn sie unterliegen der Schweigepflicht.”

Patientenfürsprecherinnen oder -fürsprecher in der Psychiatrie unterstützen zudem die Krankenhäuser durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge, insbesondere hinsichtlich des therapeutischen Klimas. Sie helfen bei der Eingliederung der Patientinnen und Patienten nach der Entlassung und bei der Aufklärung der Öffentlichkeit über psychische Erkrankungen.

Handreichung zur Arbeit und Auswahl von Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprechern

In einer berlinweiten Arbeitsgruppe der Bezirke unter Beteiligung der Berliner Patientenbeauftragten wurden Standards für die Zusammenarbeit zwischen Bezirk und Patientenfürsprecherin und Patientenfürsprecher erarbeitet. Dieses Standards sind nicht rechtsverbindlich, können aber als Richtschnur für Ihre Arbeit dienen. In diesen Unterlagen finden Sie u.a. Hinweise zur Zusammenarbeit zwischen Fürsprecherin, Fürsprecher und Bezirksamt sowie Krankenhaus.
Die Handreichung stellen wir Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprechern gern zur Verfügung.

Formular zur Ausstellung einer Vollmacht

Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es sinnvoll, die/dem Patientenfürsprecher/in
schriftlich zu bevollmächtigen. Sollten Sie als Betreuerin oder Betreuer nach dem Betreuungsgesetz für die Belange einer/eines Betroffenen die Vollmacht unterschreiben, so legen Sie bitte zusätzlich eine Kopie Ihres Ausweises bei.

Ein Formular finden Sie hier als barrierefreie PDF-Datei:

  • Datei für die Vollmacht der Patienten

    PDF-Dokument (36.2 kB)

Handbuch für Patientenfürsprecher in der Psychiatrie

Das Handbuch für Patientenfürsprecher in der Psychiatrie bietet den psychiatrischen Patientenfürsprechern eine Arbeitshilfe im Alltag in den Kliniken und auf den Stationen. Es umfasst u.a. Kapitel zu den grundlegenden Aufgaben und Pflichten der Patientenfürsprecher, zum Behandlungsablauf auf psychiatrischen Stationen sowie zu Patientenrechten und Beschwerdemöglichkeiten in der Klinik.

Die Inhalte des Handbuches wurde von den Mitarbeiterinnen der der Beschwerde- und Informationsstelle Psychiatrie (BIP) erarbeitet und mit den bezirklichen Ansprechpartnern, dem Arbeitskreis der Patientenfürsprecher und Patientenfürsprecherinnen, der Senatsgesundheitsverwaltung, der Patientenbeauftragten, dem Sprecher der AG der Chefärzt/innen und weiteren Akteuren abgestimmt.

  • Handbuch für Patientenfürsprecher in der Psychiatrie

    PDF-Dokument (487.1 kB)