Entgeltumwandlung

Information für Tarifbeschäfigte vom 13.10.2022
Durch die Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersversorgung werden bis zu bestimmten
Freibeträgen Beiträge zur Sozialversicherung eingespart. Die Tarifgemeinschaft deutscher
Länder hat nun beschlossen, in Anlehnung an die gesetzlichen Vorschriften des
Betriebsrentengesetzes (§ 1a Abs.1 a BetrAVG) den Arbeitgeberzuschuss zur
Entgeltumwandlung rückwirkend zum 01.01.2022 einzuführen.
Nachfolgend finden Sie ein Informationsblatt für Tarifbeschäftigte und ein Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen zu diesem Thema.

  • Entgeltumwandlung Informationsblatt für Beschäftigte

    PDF-Dokument (221.7 kB) - Stand: September 2022

  • Entgeltumwandlung Rundschreiben IV SenFin 35/2022

    PDF-Dokument (126.5 kB) - Stand: September 2022