Direkt zum Inhalt der Seite springen

Von der Antragstellung zur Entschädigung: die Ablauforganisation

Der Ablauf von der Antragstellung bis zur Entschädigung ist grob wie folgt geregelt:

  • Die Verantwortung für das Entschädigungsverfahren trägt die Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" (EVZ)(Externer Link).
  • Die Antragsbearbeitung liegt in den Händen nationaler Partnerorganisationen(Externer Link), die zu diesem Zweck gegründet wurden. Der Antragsteller musste seinen Antrag bis zum 31.12.2001 bei der für ihn zuständigen Partnerorganisation eingereicht haben.
  • Wenn der Partnerorganisation keine ausreichenden Nachweise über die Zwangsarbeit des Antragstellers vorliegen, richtet sie eine Rechercheanfrage an den Internationalen Suchdienst (ISD)(Externer Link) des Roten Kreuzes in Bad Arolsen.
  • 21 % der Anfragen kann der ISD auf der Basis seiner zentralen Namenskartei positiv beantworten [2]. Die übrigen Anfragen leitet er in einen internetbasierten Online-Nachweisverbund von Landeskoordinierungsstellen und Archiven weiter, über den sie in regionaler Zuständigkeit bearbeitet werden. Die Rechercheergebnisse der Koordinierungsstellen und Archive werden den Partnerorganisationen, die ebenfalls an den Verbund angeschlossen sind, elektronisch übermittelt.
  • Die Partnerorganisationen entscheiden über die Bewilligung der Anträge und veranlassen die Auszahlungen. Jeder Partnerorganisation wurde ein Höchstbetrag zugewiesen (§ 9 Abs. 2 des Stiftungserrichtungsgesetzes(Externer Link))
  • Die Stiftung EVZ überprüft, ob die Entscheidungen der Partnerorganisationen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Darüber hinaus überprüft sie stichprobenartig, ob die Entschädigungsleistungen bei den Berechtigten angekommen sind [3].
  • Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten. Nach Abschluss der Zahlung der ersten Rate können neue Anträge nur noch über Sonderrücklagen bewilligt werden, da sich die Höhe der zweiten Rate danach bemisst, auf wie viele Antragsteller die noch verbliebenen Mittel aufgeteilt werden müssen.
  • Die Antragsteller können gegen einen Bescheid Beschwerde einlegen. Dafür werden bei den Partnerorganisationen unabhängige Beschwerdestellen eingerichtet.
  • Es ist damit zu rechnen, dass Mitte 2005 alle Partnerorganisationen die letzte Rate ausgezahlt haben werden. Die Leistungsberechtigung erlischt gem. Drittem Gesetz zur Änderung des Stiftungserrichtungsgesetzes(Externer Link) mit Ablauf des 30. September 2006 (Nachfrist bis zum 31. Dezember 2006).

Kontakt

Landesamt für Bürger-
und Ordnungs-
angelegenheiten
Abt. I, Koordinierungsstelle zur Ausführung des Bundesgesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung, Zukunft"
Fehrbelliner Platz 1
10707 Berlin