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Wie kann ein ehemaliger Zwangsarbeiter heute nach mehr als 55 Jahren seine Zwangsarbeit beweisen?

Das Stiftungserrichtungsgesetz(Externer Link) hat die Entschädigung an eine Bedingung geknüpft, die sich für viele ehemalige Zwangsarbeiter als unüberwindliche Hürde herausstellt: wer nicht durch Dokumente beweisen oder anders glaubhaft machen kann, dass er Zwangsarbeit leisten musste, geht leer aus. Die Nachweisrecherche ist die kritische Etappe in dem Entschädigungsverfahren.

In Berlin sind die meisten personenbezogenen Unterlagen wie Arbeitsamtunterlagen, Gestapoakten, Meldedaten, Lohnlisten, Krankenversicherungsakten verloren gegangen. So hat der Antragsteller, für den in einem öffentlichen oder Firmenarchiv ein Dokument überliefert ist, schlichtweg Glück.

Für die übrigen Anfragen kann ein positives Ergebnis nur auf dem Weg der Glaubhaftmachung erreicht werden. Idealiter teilt der Antragsteller in seinem Rechercheersuchen detaillierte Angaben zum Verfolgungsweg mit. Die Koordinierungsstelle prüft, ob diese Angaben mit den Erkenntnissen der historischen Forschung vereinbar sind. Wenn dies der Fall ist, stellt sie einen Plausibilitätsbescheid aus, auf dessen Basis die Partnerorganisation(Externer Link) die Auszahlung bewilligt, wenn sie der Argumentation der Koordinierungsstelle folgt.

Wie kann die Koordinierungsstelle einem Antragsteller, für den kein personenbezogener Nachweis existiert, jedoch helfen, wenn ihr zum Beispiel lediglich die folgenden Angaben zum Verfolgungsweg vorliegen: "Berlin, Lager, Rüstungswerk"?

Leider stellen Angaben dieser Qualität keine Ausnahme dar: sie betreffen nach sehr grober Schätzung zwei Drittel der Anfragen, die die Koordinierungsstelle im Rahmen der vorgesehenen Ablauforganisation über den überregionalen Online-Nachweisverbund erreichen. Es gäbe nur einen Weg, das Nachfrageersuchen eventuell zu einem positiven Abschluss zu bringen: eine Rückfrage bei dem Antragsteller mit der Bitte um genauere Angaben.

Diese Rückfrage kann die Koordinierungsstelle aus einem einfachen Grund nicht leisten: die Adresse des Antragstellers wird ihr über den Online-Nachweisverbund nicht übermittelt. Danach bleibt keine andere Möglichkeit, als die Anfrage via Online-Verbund mit dem Vermerk "nicht prüfbar" zu versehen und zu hoffen - bisher leider vergeblich - über den Online-Verbund auf diesen Vermerk hin detailliertere Angaben zu erhalten. Im April 2004 stehen im Nachweisverbund bundesweit 34 700 Nachweisersuchen "nicht prüfbar" - das sind fast so viele Anfragen, wie bis zu diesem Zeitpunkt über den Verbund positiv erledigt werden konnten (38 700). [4]; die Berliner Koordinierungsstelle hat 60 % der von ihr aus dem Online-Verbund bereits bearbeiteten Anfragen als "nicht prüfbar" an die betr. Partnerorganisation zurücksenden müssen (Stand: September 2004).

Nach all dem erweist es sich als ein Glücksfall, dass die Koordinierungsstelle in Abweichung von dem zunächst vorgesehenen Verfahrensablauf auch direkt Nachweisersuchen von Antragstellern erhält. Ende September 2004 liegen 4 741 solcher Individualanfragen vor, 3 062 davon betreffen Berlin, bei dem Rest handelt es sich um Irrläufer, die die Koordinierungsstelle an das zuständige Archiv oder den ISD abgibt.

Jeden Negativbescheid zu einer Individualanfrage verbindet die Koordinierungsstelle mit der Bitte um die Mitteilung weiterer Details zum Verfolgungsweg. Wenn der Antragsteller diese Möglichkeit wahrnimmt, nimmt sie die Recherche wieder auf. Bemerkenswert ist, dass Arbeitsortangaben der Qualität wie "Berlin, Lager, Rüstungswerk" bei den Individualanfragen deutlich seltener vorkommen als bei den auf dem offiziellen Weg in den Online-Nachweisverbund eingespeisten Daten. Die Negativquote bei den bereits bearbeiteten Einzelanfragen (entspricht "nicht prüfbar") ist folglich mit schätzungsdweise 30 % deutlich geringer als bei den im Online-Verbund geführten Anfragen.

Kontakt

Landesamt für Bürger-
und Ordnungs-
angelegenheiten
Abt. I, Koordinierungsstelle zur Ausführung des Bundesgesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung, Zukunft"
Fehrbelliner Platz 1
10707 Berlin