Anmerkungen
Belegstellen
[1] Bräutigam, Helmut: Zwangsarbeit in Berlin 1938-1945. // In: Zwangsarbeit in Berlin 1938-1945 / hrsg. vom Arbeitskreis Berliner Regionalmuseen. - Berlin: Metropol Verl., 2003. - S. 17
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[2] Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft", 15. Kuratoriumssitzung am 23. und 24. Juni 2004 : Bericht des Vorstands. - Berlin, 2004. - (Pressemitteilung ; 2004,03). - Darin Kap. 5: Nachweissuche. - Früher online im Internet unter dem URL http://www.stiftung-evz.de/presse/pm2004_03.html
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[3] Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft", 13. Kuratoriumssitzung am 24. und 25. September 2003 : Bericht des Vorstands. - Berlin, 2003. - (Pressemitteilung ; 2003,07). - Darin Kap. 2: Prüfungen. - Früher online im Internet unter dem URL http://www.stiftung-evz.de/presse/pm2003_07.html
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[4] Niederschrift der Besprechung über Fragen der Nachweisbeschaffung für ehemalige Zwangsarbeiter/innen am 21. April 2004 im Bundesarchiv in Berlin-Lichterfelde / Bundesarchiv. - Koblenz, 22.4.2004. - (Bundesarchiv; G 1a-2810/4). - Darin Anl.: Statistik Anfragen. - Stand 20.4.2004. - (Unveröff. Typoskript)
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[5] Kubatzki, Rainer: Zwangsarbeiter- und Kriegsgefangenenlager : Standorte und Topographie in Berlin und im brandenburgischen Umland 1939 bis 1945 ; eine Dokumentation. - Berlin : Berlin Verl. Spitz, 2001. - 281 S. - (Berlin-Forschungen der Historischen Kommission zu Berlin; 1)
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Glaubhaftmachung
Ausreichend konkret definierte und verlässliche Kriterien, denen ein Bescheid über die Glaubhaftigkeit der Angaben eines Antragstellers genügen muss
("Plausibilitätsbescheid"), gibt es bis zum heutigen Tag nicht. Die Situation wird durch die Tatsache weiter verkompliziert, dass die Bewilligungspraxis von Partnerorganisation zu Partnerorganisation unterschiedlich sein kann. Die Entscheidungen der Partnerorganisationen unterliegen der Kontrolle seitens der Stiftung EVZ (vgl.
Anm. 3).
Die Berliner Koordinierungsstelle hat hinsichtlich der Anerkennung der von ihr ausgestellten Plausibilitätsbescheide von einigen Partnerorganisationen eine - positive - Rückkopplung erfahren.
Unter der Internetadresse http://www.stiftung-evz.de/fragen/index.html#18 veröffentlichte die Stiftung EVZ eine Definition von "Glaubhaftmachung" (leider nicht mehr online verfügbar).
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Leistungskategorien
Je nach Verfolgungsschicksal sind verschiedene Leistungskategorien definiert. Darüber hinaus enthält das Stiftungserrichtungsgesetz eine "Öffnungsklausel", die es den Partnerorganisationen gestattet, "Kann-Leistungen" für weitere Opfergruppen vorzusehen. Die Nachweisrecherche muss den Partnerorganisationen auch die für die Einstufung in eine Leistungskategorie relevanten Informationen liefern. Wenn ein Zwangsarbeiter z. B. zunächst in einem Privathaushalt und später in einem Industrieunternehmen eingesetzt war, muss unbedingt auch ein Nachweis für die Beschäftigung in dem Industrieunternehmen recherchiert werden, da diese die Einstufung in einer höheren Leistungskategorie begründet. Die Leistungskategorien waren unter dem URL http://www.stiftung-evz.de/antrag/leistungen.html im Internet nachzulesen, die "Kann-Leistungen" unter der Internetadresse http://www.stiftung-evz.de/besreg/uebersicht_oeffnungsklausel.pdf.
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Nachweisbeschaffung: Online-Verbund
Wurde im Rahmen des Projekts "Nachweisbeschaffung für NS-Zwangsarbeiter/innen", einem Gemeinschaftsprojekt des Bundesarchivs, des Internationalen Suchdienstes (ISD) und des Bundesverbands Information & Beratung für NS-Verfolgte, eingerichtet. Wenn zum Nachweis der Zwangsarbeit eine Recherche in deutschen Archiven erforderlich ist, wird als erste Instanz der ISD eingeschaltet. Die vom ISD in seiner zentralen Namenskartei negativ recherchierten Rechercheersuchen werden in eine nicht-öffentliche, internetbasierte Datenbank eingepflegt, auf die alle regionalen Landeskoordinierungsstellen (LKS) und einige weitere Archive Zugriff haben. Bei diesen Anfragen handelt es sich nicht nur um Rechercheersuchen, die die Partnerorganisationen an den ISD gerichtet haben, sondern auch um Individualanfragen, die der ISD direkt vom Antragsteller oder per Weiterleitung durch ein deutsches Archiv zugesandt erhielt. Ein beim Bundesverband eingerichtetes Verteilzentrum weist die Nachweisersuchen den jeweils zuständigen LKS zu. Die LKS erhalten in Listenform u. a. persönliche Daten des ehemaligen Zwangsarbeiters, Angaben zum
Verfolgungsweg, die anfragende Stelle (Partnerorganisation bzw. im Falle einer ISD-Individualanfrage der ISD) übermittelt. Die Anschrift des Antragstellers wird nicht mitgeteilt. Über das Online-Verfahren kann die LKS
Positiv- und
Negativbescheide an die anfragende Stelle übermitteln, eine Anfrage mit zu knappen Angaben zum Verfolgungsweg als
"nicht prüfbar" an die anfragende Stelle mit der Bitte um Ergänzung zurücksenden und eine Anfrage an eines der angeschlossenen Archive weiterleiten.
Die Berliner Koordinierungsstelle hat die Daten der Berliner Zwangsarbeiter in eine interne Datenbankanwendung exportiert.
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Nicht prüfbar
Eine Option innerhalb des
Online-Verbunds zur Nachweisbeschaffung. Wenn kein personenbezogenes Dokument zu einem ehemaligen Zwangsarbeiter überliefert ist, versucht die Koordinierungsstelle die Angaben des Antragstellers zum Verfolgungsweg entsprechend dem Stand der historischen Forschung zu verifizieren. Wenn dies nicht möglich ist, stellt sie das Rechercheersuchen "nicht prüfbar". Das bedeutet, dass sie es an die anfragende Stelle (Partnerorganisation oder ISD) im Online-Verbund mit der Bitte um Ergänzung von Angaben zum Verfolgungsweg zurücksendet.
Über das Online-Verfahren werden in der Regel nur knappe Informationen zum Verfolgungsweg übermittelt. Dies kann darin begründet sein, dass nicht alle Informationen aus dem Antrag in die Datenbank erfasst wurden; die Partnerorganisation bzw. der ISD müsste sie folglich nachtragen. Die Ursache kann auch darin liegen, dass der Antrag keine weiteren Informationen enthält, weil der Antragsteller sich nicht mehr an Details erinnert oder auch deshalb, weil er in Unkenntnis der schlechten Überlieferungslage von der Vorstellung ausging, bei der Nachweisrecherche brauchten lediglich Namenslisten durchgesehen zu werden. Folglich muss eine Rückfrage beim Antragsteller erfolgen. Die Koordinierungsstelle kann diese Rückfrage nicht selbst vornehmen, da ihr die Adresse des Antragstellers nicht vorliegt.
Die Koordinierungsstelle geht davon aus, dass ein Negativbescheid erst dann ausgestellt werden kann, wenn bei Anträgen mit zu knappen Angaben diese Rückfrage beim Antragsteller erfolglos war.
In der Nicht-prüfbar-Meldung teilt die Koordinierungsstelle ihre bisherigen Rechercheergebnisse zum Verfolgungsweg mit, wenn die über die Online-Datenbank übermittelten Daten recherchierbare Angaben enthalten, und benennt, welche Informationen sie für die weitere Recherche benötigt.
Da bisher (Stand: November 2003) keine ergänzenden Angaben zum Verfolgungsweg erfolgt sind, steht zu befürchten, dass für die Betroffenen kein Nachweis ihrer Zwangsarbeit möglich sein wird.
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Nicht prüfbar: Beispiele
- Angaben zum Verfolgungsweg aus dem Online-Verbund: "St. Berlin Lager Grinwald neben war ein Zoo" Nicht-prüfbar-Meldung: Im Berliner Ortsteil Grunewald gab es mehrere Zwangsarbeiterlager. Der Zoologische Garten liegt nur vier Haltestellen vom S-Bahnhof Grunewald oder fünf Haltestellen vom S-Bahnhof Heerstraße (befindet sich am Nordrand des Forstes Grunewald) entfernt. Dass der für ein Kind (die Antragstellerin ist 1940 geboren) besonders attraktive Zoo in kurzer Zeit erreichbar war, kann sich in der kindlichen Erinnerung so niedergeschlagen haben, als hätte sich der Zoo in der Nähe des Lagers Grunewald befunden. Für weitere Recherchen und eine Prüfung der Plausibilität brauchen wir weitere Angaben wie zum Beispiel Adresse des Lagers, Krankheiten, Beschreibung der Lebensumstände, Beschreibung von Lager und Umgebung. Insbesondere benötigen wir Angaben zum Deutschlandaufenthalt der Mutter oder des Vaters wie Name ihres Arbeitgebers, Straße, Ortsteil, Beschreibung des Werkes, Namen von Meistern, Krankenhausaufenthalt, Verhaftung etc. Jedes Detail kann unter Umständen weiterhelfen.
- Angaben zum Verfolgungsweg aus dem Online-Verbund: "BERLIN SAUGERPOLFABRIK" Nicht-prüfbar-Meldung: Der Name der Fabrik ist entstellt. Es könnte sich um eine Sauerkohlfabrik gehandelt haben, von denen es in Berlin mehrere gab. Für weitere Recherchen und eine Prüfung der Plausibilität brauchen wir weitere Angaben wie genauerer Name der Firma, Straße, Ortsteil, Produkt der Firma, Beschreibung von Werk, Lager und Umgebung, Namen von Meistern, Krankenhausaufenthalt, Verhaftung etc. Jedes Detail kann unter Umständen weiterhelfen.
- Angaben zum Verfolgungsweg aus dem Online-Verbund: "ADLERSHOF ALEKSANDERPLATZ VOGELFABRIK" Nicht-prüfbar-Meldung: Möglicherweise war Frau ... Zwangsarbeiterin bei dem Zweigwerk der C. J. Vogel Draht- und Kabelwerke AG in Berlin-Adlershof, Bismarckstraße 28/Arrasstraße 111. Die Zentrale dieser Firma befand sich in Berlin-Köpenick, Friedrichshagener Straße 11. Für weitere Recherchen ...
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Negativbescheid
In der Terminologie des
Online-Nachweisverbunds wird eine Rechercheanfrage mit einem N. abgeschlossen, wenn die Landeskoordinierungsstelle weder ein personenbezogenes Dokument ermitteln noch die Plausibilität der Angaben des Antragstellers bescheiden konnte. Die Berliner Koordinierungsstelle bittet bei einer Rechercheanfrage, die sie nicht positiv beantworten kann, generell zunächst um nähere Angaben zum Verfolgungsweg, indem sie sie
"nicht prüfbar" meldet. Da sie bisher auf keinen ihrer "Nicht-prüfbar-Fälle" eine Antwort seitens der Partnerorganisation bzw. des ISDs erhalten hat, hat sie noch keinen Negativbescheid ausgestellt.
Bei Individualanfragen verbindet die Berliner Koordinierungsstelle einen Negativbescheid immer mit der Bitte um nähere Angaben zum Verfolgungsweg. Gehen diese ein, wird die Recherche wieder aufgenommen.
Standardtext eines N. zu einer Individualanfrage:
[Betreff:] Ihre Anfrage vom ... zu Nachweisen für Entschädigung wegen Zwangsarbeit
Sehr geehrter Herr / geehrte Frau ..., zu unserem großen Bedauern haben wir keine Dokumente gefunden, die Ihre Zwangsarbeit beweisen, obwohl wir auch die Auskünfte folgender anderer Stellen eingeholt haben: ...
Aufgrund der besonders schlechten Überlieferungslage im Land Berlin gibt es für einen großen Teil ehemaliger Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter keinen namentlichen Nachweis. Für uns ist eine weitere Recherche nur möglich, wenn Sie uns detailliertere Angaben zu Ihrem Aufenthalt in Deutschland geben können, z. B. zum: Arbeitsort (Name der Firma, Straße oder Ortsteil, Skizze des Werks, Namen von Meistern oder Kolleginnen), Lager (Name, Straße oder Ortsteil, Beschreibung), anderen Ereignissen (Krankenhausaufenthalt, Verhaftung etc.).
Wir wissen, wie schwer es nach einer so langen Zeit ist, sich an diese Details zu erinnern, könnten aber nur mit solchen Angaben noch einmal gezielter recherchieren. Ein positives Ergebnis können wir aber leider auch damit nicht garantieren.
Wir bitten um Verständnis, Ihnen keine positive Auskunft geben zu können.
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Plausibilitätsbescheid
Stellt die Koordinierungsstelle aus, wenn zwar kein personenbezogenes Dokument überliefert ist, das die Zwangsarbeit des Antragstellers beweist, die Koordinierungsstelle aber auf Grund ihrer historischen Recherche zu dem Schluss gekommen ist, dass die Angaben, die der Antragsteller zum
Verfolgungsweg macht,
glaubhaft sind.
Standardtext eines P.:
[Betreff:] Auskunftsersuchen vom ... gemäß § 18 des Bundesgesetzes zur Errichtung der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" vom 12. August 2000
Die Koordinierungsstelle des Landes Berlin für Auskünfte an frühere Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter des NS-Staats bestätigt Folgendes: Herr/Frau ... war Zwangsarbeiter/in des Deutschen Reiches im Sinne des § 11 Abs. 2 des o.g. Stiftungsgesetzes.
Herr/Frau ... musste nach eigener Aussage bei " ... " arbeiten.
Durch unsere Nachforschungen können wir bestätigen, dass ...
Nach unserem derzeitigen Wissenstand erscheinen die Angaben von Herrn/Frau ... daher glaubhaft. Zwar fanden wir bei unseren Recherchen kein personenbezogenes Dokument für Herrn/Frau ..., doch gilt dies aufgrund der besonders schlechten Überlieferungslage im Land Berlin für einen großen Teil ehemaliger Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter. Wir bescheinigen hiermit die Plausibilitüt seiner/ihrer Aussage.
Der P. ist ein Spezialfall eines
Positivbescheids.
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Positivbescheid
Stellt die Koordinierungsstelle aus, wenn ein personenbezogenes Dokument überliefert ist, das die Zwangsarbeit des Antragstellers beweist. Damit bestätigt die Koordinierungsstelle, dass der Antragsteller Zwangsarbeiter im Sinne des § 11 des Stiftungserrichtungsgesetzes war.
Standardtext eines P.:
[Betreff:] Auskunftsersuchen vom ... gemäß § 18 des Bundesgesetzes zur Errichtung der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" vom 12. August 2000
Die Koordinierungsstelle des Landes Berlin für Auskünfte an frühere Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter des NS-Staats bestätigt Folgendes: Herr/Frau ... war Zwangsarbeiter/in des Deutschen Reiches im Sinne des § 11 Abs. 2 des o.g. Stiftungsgesetzes. Nach hier vorliegenden Unterlagen war er/sie beim ... beschäftigt.
Ein Spezialfall des P. ist der
Plausibilitätsbescheid.
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Verfolgungsweg
Wenn sich die Angaben des Antragstellers zum Verfolgungsweg historisch verifizieren lassen und sie ausreichend speziell sind, kann die Koordinierungsstelle einen
Plausibilitätsbescheid ausstellen. Dabei kann unter Umständen jedes Detail hilfreich sein: Name des Werkes, Strasse, Ortsteil, Beschreibung von Werk, Lager und Umgebung, Namen von Meistern, Krankenhausaufenthalt, Verhaftung etc. Die Anfragen, die die Partnerorganisationen bzw. für seine Individualanfragen auch der ISD in den
Online-Nachweisverbund einspeisen, enthalten meistens nur knappe Angaben. Bei den Anfragen, die die Koordinierungsstelle direkt vom Antragsteller erhält ("Individualanfragen"), findet sich die ganze Bandbreite von keinen speziellen Angaben bis zu umfangreichen biographischen Berichten und handgezeichneten Skizzen.
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Verfolgungsweg: Beispiele
- Angaben zum Verfolgungsweg aus dem Online-Nachweisverbund, "nicht prüfbar": "Flugzeugwerk:Berlin" "Fa.siemens:Berlin" Haft:"KL in Berlin", "Lg. in Berlin"
- Angaben zum Verfolgungsweg aus dem Online-Verbund, plausibel: "Kohlenhandlung Albert Schefer:Berlin Staking 6". In Berlin-Staaken, Am Kleinen Platz 6, ist der Kohlenhändler Albert Scheffter nachweisbar.
- Angaben zum Verfolgungsweg aus dem Online-Verbund, plausibel: "b. Berlin im Lager Kelnischegatte, im wagenreparaturwerk 'Schuneweide' Firma 'PAB' ('RAW')" Das Reichsbahnausbesserungswerk (RAW) Schöneweide existierte, die Deutsche Reichsbahn betrieb im benachbarten Ortsteil Adlershof das Zwangsarbeiterlager "Köllnische Heide".
- Angaben zum Verfolgungsweg aus dem Online-Verbund, detailliertere Angaben in einer Einzelanfrage, plausibel: "St. Berlin, Werk 'Karmonik', Giesser". Der Einzelanfrage ist darüber hinaus zu entnehmen: "Das Werk befand sich neben dem Heinkel Werk". Die Koordinierungsstelle konnte bestätigen, dass die Eisengiesserei und Maschinenfabrik Carl Schoening GmbH in Berlin Reinickendorf-Ost, Kopenhagener Str. 60-74, existierte und Zwangsarbeiter beschäftigt hatte. Die Eisengiesserei befand sich an der Kreuzung Kopenhagener Strasse - Flottenstrasse. In der Flottenstrasse 21-23 befand sich die Heinkel Flugzeugwerke GmbH.
- Angaben zum Verfolgungsweg in einer Individualanfrage (hier in einer Zusammenfassung), plausibel: Der Zwangsarbeiter musste zunächst 1,5 Monate lang auf der Station Tempelhof Waggons mit Kartoffeln entladen. Während dieser Zeit habe er in einem Schulgebäude gewohnt. Anschließend habe er in der Fabrik Aschinger in der Nähe des Alexanderplatzes gearbeitet, gewohnt habe er in einem Lager nahe der Station Buch, die hinter der Station Karow auf der Bernauer Linie gelegen habe. Zur Arbeit sei er von dort aus zur U-Bahnstation Alexanderplatz gefahren, habe den Platz diagonal überqueren müssen, die Fabrik habe sich dann in der ersten Straße linkerhand befunden. Weitere Angaben betreffen den Gebäudekomplex mit zwei Wirtschaftshöfen, die Raumverteilung, das übrige Personal. Der Antragsteller erwähnt u. a. eine Bäckerei und ein Geschirrwaschzimmer. Er selbst habe in der Abteilung gearbeitet, in der Lebensmittel gelagert und die Lieferungen für die Cafés und Restaurants zusammengestellt worden seien. Die Arbeitskleidung und Firmenwagen seien blau/weiß gestreift gewesen. Gegenüber des Lagers an der Station Buch sei ein Kiefernwald gewesen, in dem sich ein Tuberkulosekrankenhaus befunden habe. Die Koordinierungsstelle konnte bestätigen, dass es die S-BahnstationTempelhof gab und dass die Deutsche Reichsbahn, zu der auch die S-Bahn gehörte, im Tempelhofer Ortsteil Mariendorf, Kurfürstenstraße 55/56, in einem Schulgebäude ein Zwangsarbeiterlager betrieb. Zur damaligen Zeit war in Mariendorf ein Fruchthof angesiedelt; vermutlich wurde dieser per Bahn beliefert. Die Firma Aschinger verfügte in der Tat über eine Fabrik u. a. mit einer Fleischerei, Bäckerei und Wäscherei zur zentralen Eigenversorgung der zahlreichen Aschinger-Filialen. Diese Zentrale befand sich auf einem größeren Areal zwischen der Lothringer Straße (heute Torstraße) und der Saarbrücker Straße; obige Beschreibung des Weges dorthin vom U-Bahnhof Alexanderplatz aus ist zutreffend. Die Aschingerfarben waren Blau-Weiß. Dass sich in der Nähe des Bahnhofs Buch ein Lungenkrankenhaus in einem Kiefernwald befand, ist ebenfalls nachweisbar.
- Angaben zum Verfolgungsweg in einer Einzelanfrage, plausibel: Die Zwangsarbeiterin musste "in einem Uranbergwerk, einer Urangrube" im "Rayon Berlin" arbeiten. Ermittlungen der Koordinierungsstelle: Das Wissen von der Existenz eines Uranwerkes in Berlin oder im Berliner Raum ist selbst in Deutschland kein Allgemeingut. Durch Expertenbefragungen hat die Koordinierungsstelle ihre Annahme bestätigt erhalten, dass es ein Uranbergwerk weder in Berlin noch im Berliner Raum gegeben hat. Sie konnte jedoch ermitteln, dass es in Berlin tatsächlich eine Uranfirma gab: die Auer-Gesellschaft Berlin war im Auftrag des Heereswaffenamtes der wichtigste Uranlieferant für das Berliner Forschungszentrum des deutschen Geheimprojekts zur Herstellung einer Atombombe, an dem deutsche Wissenschaftler im sogenannten "Uranverein" arbeiteten. Laut Expertenauskunft verfügte die Auer-Gesellschaft über ein Uranoxydlager in Berlin. Die Uranverarbeitung erfolgte in ihren Werken in Oranienburg bei Berlin, Berlin-Grünau und Zechlin.
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