Zuständigkeit für Apostillen und Legalisationen

Für die Legalisation öffentlicher Urkunden zum Gebrauch im Ausland sowie Apostillen nach dem Haager Übereinkommen ist die Abteilung Einwohnerwesen des Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten zuständig. Weitere Informationen finden Sie hier
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