Der Beirat zur Förderung von Kunst und Kultur besteht aus unabhängig von den Antragsteller:innen arbeitenden Künstler:innen und Vertreter:innen der Fachöffentlichkeit. Die Mitglieder des Beirates vertreten die wesentlichen kulturellen und künstlerischen Fachgebiete (Bildende Kunst, Theater, Tanz, Musik, Stadtteilkultur, Literatur, Medien, interdisziplinäre künstlerische Vorhaben). Die Mitglieder des Beirates dürfen nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz § 20 keine direkte Bindung zu einem Antragsteller haben.
Der Beirat ist ein beratendes Gremium des Fachbereiches Kunst und Kultur. Er spricht Förderempfehlungen in Abwägung differenzierter fachlicher Beurteilungen zu den vorliegenden Projektanträgen aus. Grundlage seiner Arbeit sind die Förder- und Vergabekriterien der Fachverwaltung des Bezirksamtes. Unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Beirates und auf der Grundlage der haushaltsrechtlichen Verantwortung obliegen die Förderentscheidungen der abschließenden Zustimmung des/der zuständigen Bezirksstadtrates/rätin.
Dem Förderbeirat gehören max. sieben Mitglieder an. Der/die zuständige Bezirksstadrat/rätin beruft die Mitglieder des Beirates für die Dauer von zwei Jahren. Der Beirat tagt nach Bedarf, jedoch mindestens zweimal im Jahr. Die Geschäftsführung hat der Fachbereich Kunst und Kultur.
Allgemeine Kriterien für die Beiratszusammensetzung sind:
a) im Hinblick auf Ausgewogenheit der Besetzung:
- Vielfalt der beruflichen Spezialisierungen (Künstler:innen, Kunstvermittler:innen, Kritiker:innen, Einrichtungsleiter:innen, Wissenschaftler:innen etc.),
- Vielfalt der künstlerischen Praxis (eigene ästhetische Prägungen, Genres, Stilrichtungen, Anschauungen),
- Geschlecht und Alter,
- Bezirksbezug;
b) im Hinblick auf Qualifikation/Eignung:
- Überblick über künstlerische und kulturelle Diskurse und Entwicklungen allgemein
- Erfahrungen und Kenntnisse im jeweiligen kulturellen Feld
- professionelle Erfahrungen und Kenntnisse, die den Vorhaben der Bewerbergruppen entsprechen
- Überblick über die spezifische Szene, über regionale und überregionale künstlerische Entwicklungen
- Erkennen und Umsetzen der Förderziele unabhängig von eigenen Vorlieben
- Interesse und Engagement für die Weiterentwicklung/Förderung von Künstler:innen und Kunstrichtungen
- ausreichende Zeit, sich mit den Anträgen zu befassen
- Unabhängigkeit und Theoriefähigkeit
- Interessenkonflikte müssen zu Beginn der Arbeit offengelegt werden.
Eine Berufungszeit gilt immer für 2 Förderjahre (Folgeberufungen sind möglich).
Vorschläge für potentielle Mitglieder des Förderbeirates können dem Fachbereich Kunst und Kultur übermittelt werden, explizite Ausschreibungen für Neubesetzungen werden im Bereich Aktuelles veröffentlicht.
Für die Förderperiode 2023/2024 wurden in den Beirat berufen:
Inés Burdow – Schauspielerin / Synchronsprecherin / Autorin
Sven Drühl – Bildender Künstler
Alexandra Hennig – Dramaturgin / Tanzjournalistin
Eva Scharrer – freie Kuratorin / Autorin
Daniela Seitz – Kuratorin / Direktorin, Mitbegründerin des Creamcake Kollektivs / Labels
Markus Steffens – Kurator / Produzent
Miglė Vyturytė – B. A. Kulturarbeit