Im Zeitraum vom 9. bis 29. Juni 2026 steht das zentrale IT-Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen aufgrund einer Softwareumstellung in der gesamten Verwaltung des Landes Berlin und damit auch in Gerichten und Behörden des Geschäftsbereichs der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz nicht zur Verfügung.
Auszahlungen können im vorgenannten Zeitraum nicht durchgeführt werden. Daher kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Zahlungsvorgängen kommen. Vorgänge, die in der Zeit der Umstellung eingehen, können erst nach Abschluss der Softwareumstellung bearbeitet werden.
Mit einer Wiederaufnahme der Zahlungsbearbeitung wird ab dem 30. Juni 2026 gerechnet.
Zur Meidung unnötiger Zahlungsverzögerungen wird darum gebeten, nach Möglichkeit Rechnungen rechtzeitig vor Buchungsschluss am 9. Juni 2026 einzureichen.
Für die unvermeidlichen Verspätungen der Bearbeitung von Rechnungen wird um Verständnis gebeten.
OVG bestätigt Verbot der Querdenker-Demonstrationen in Berlin - 19/21
Pressemitteilung vom 21.05.2021
Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit zwei Beschlüssen vom heutigen Tage entschieden, dass die Verbote mehrerer für das Pfingstwochenende angemeldeter Versammlungen in Berlin nicht zu beanstanden seien (vgl. Pressemitteilung Nr. 32/2020 des Verwaltungsgerichts Berlin). Die gegen diese Beschlüsse erhobenen Beschwerden hat das Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen.
Nach Auffassung des 1. Senats haben die Beschwerdeführer die Annahme des Verwaltungsgerichts, dass die Versammlungen wegen einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit verboten werden durften, weil Verstöße gegen infektionsschutzrechtliche Hygienevorschriften zu befürchten seien, nicht durchgreifend in Zweifel gezogen. Die negativen Erfahrungen aus der jüngsten Vergangenheit mit dem zu erwartenden Teilnehmerkreis aus der „Querdenker-Szene“, in der allgemein dazu aufgerufen worden sei, sich zu Pfingsten nach Berlin zu begeben, rechtfertige die Annahme, dass gerade an den prominenten Orten der Stadt die notwendigen Hygienemaßnahmen nicht eingehalten würden.
Die Beschlüsse sind unanfechtbar.
OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 21. Mai 2021 OVG 1 S 86/21 und 87/21
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
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