Zahlung der Kirchenaustrittsgebühr im Spätdienst der Informationsstelle

(Stand: 09.08.2022)

Urheber: AG Schöneberg

Kategorie: Rahmen(-Dienstvereinbarungen)

Geschäftszeichen: 1460 E 8

  • Dienstanweisung über die Abwicklung der Zahlung der Kirchenaustrittsgebühr im Spätdienst der Infostelle

    Den Mitarbeitern in der Informationsstelle des AG Schöneberg obliegt die Entgegennahme von Kirchenaustrittserklärungen gegen Zahlung der vorschussweise zu entrichtenden Gebühr nach Nr. 7 der Anlage zu § 1 Abs. 2 Justizverwaltungskostengesetz.
    Für die Öffnungszeiten der Informationsstelle im sog. „Spätdienst“ am Donnerstag in der Zeit von 15 Uhr – 18 Uhr wird Folgendes bestimmt:

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