Bestimmung der zuständigen Stelle zur Kürzung der Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter

(Stand: 05.12.2016)

Urheber: Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung

Kategorie: Rahmen(-Dienstvereinbarungen)

Geschäftszeichen: JustV I A 4

  • Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle zur Kürzung der Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter

    Diese AO tritt mit Wirkung vom 01.01.2017 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31.12.2021 außer Kraft.

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