Diese AO tritt mit Wirkung vom 01.01.2017 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31.12.2021 außer Kraft.
Bestimmung der zuständigen Stelle zur Kürzung der Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter
(Stand: 05.12.2016)
Urheber: Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
Kategorie: Rahmen(-Dienstvereinbarungen)
Geschäftszeichen: JustV I A 4
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Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle zur Kürzung der Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter