Datenübertragungsregeln zu dem und aus dem vom ZenVG geführten Schuldnerverzeichnis und Vermögensverzeichnisregister

(Stand: 14.12.2023)

Urheber: Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz

Kategorie: Rahmen(-Dienstvereinbarungen)

Geschäftszeichen: JustV II IT 9

  • Datenübertragungsregeln zu dem und aus dem vom ZenVG geführten Schuldnerverzeichnis und Vermögensverzeichnisregister

    vom 14.12.2023
    Die Vorschrift tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.

    PDF-Dokument (231.6 kB)