vom 14.12.2023
Die Vorschrift tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.
Datenübertragungsregeln zu dem und aus dem vom ZenVG geführten Schuldnerverzeichnis und Vermögensverzeichnisregister
(Stand: 14.12.2023)
Urheber: Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Kategorie: Rahmen(-Dienstvereinbarungen)
Geschäftszeichen: JustV II IT 9
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Datenübertragungsregeln zu dem und aus dem vom ZenVG geführten Schuldnerverzeichnis und Vermögensverzeichnisregister