Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Sponsoring im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz.
Diese Verwaltungsvorschriften treten am 01.01.2014 in Kraft. Sie treten mit Ablauf des 31.12.2018 außer Kraft.
Sponsoring
(Stand: 18.11.2013)
Urheber: Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
Kategorie: Rahmen(-Dienstvereinbarungen)
Geschäftszeichen: SenJustV II C 1
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Umgang mit Sponsoring