Vertretung des Landes Berlin im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 13. Februar 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift vom 01. November 2017 außer Kraft.