Verwaltungsvorschriften zum Verfahren der Arzneimittelversorgung im Berliner Justizvollzug
Diese Verwaltungsvorschriften treten am 07.05.2018 in Kraft. Sie treten mit Ablauf des 06.05.2023 außer Kraft.
(Stand: 02.05.2018)
Urheber: Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
Kategorie: Rahmen(-Dienstvereinbarungen)
Geschäftszeichen: JustVA III A 4
Verwaltungsvorschriften zum Verfahren der Arzneimittelversorgung im Berliner Justizvollzug
Diese Verwaltungsvorschriften treten am 07.05.2018 in Kraft. Sie treten mit Ablauf des 06.05.2023 außer Kraft.