Gemeinsame Allgemeine Verfügung zur Umsetzung des §31a BtMG der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung; für Inneres und Sport sowie für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung.
Diese Verwaltungsvorschriften treten am 31. März 2020 in Kraft und ersetzen die Gemeinsame Allgemeine Verfügung zur Umsetzung der § 31a BtMG vom 26. März 2015 in Form der Änderungsverfügung vom 16. Oktober 2017. Sie treten mit Ablauf des 30. März 2025 außer Kraft.