Allgemeine Verfügung über die Verwendung von Gerichtskassenstemplern bei den Gerichtszahlstellen des Landes Berlin
Die AV tritt am 29.06.2017 außer Kraft.
(Stand: 18.06.2012)
Urheber: Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
Kategorie: Rahmen(-Dienstvereinbarungen)
Geschäftszeichen: JustV I C 7
Allgemeine Verfügung über die Verwendung von Gerichtskassenstemplern bei den Gerichtszahlstellen des Landes Berlin
Die AV tritt am 29.06.2017 außer Kraft.