Allgemeine Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten
Die AO tritt am 01. Oktober 2018 in Kraft. Sie tritt mit Anlauf des 30.September 2023 außer Kraft.
(Stand: 23.01.2019)
Urheber: Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
Kategorie: Rahmen(-Dienstvereinbarungen)
Geschäftszeichen: JustV I A 4
Allgemeine Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten
Die AO tritt am 01. Oktober 2018 in Kraft. Sie tritt mit Anlauf des 30.September 2023 außer Kraft.