Diese Geschäftsordnung tritt am 1. Mai 2024 in Kraft und mit Ablauf des 29. Februar 2029 außer Kraft. Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung in der Fassung vom 1. März 2019 außer Kraft.
Geschäftsordnung für die Beschäftigung und Qualifizierung der Gefangenen und Untergebrachten sowie die Arbeitsverwaltungen in den Justizvollzugsanstalten des Landes Berlin (GAV)
(Stand: 09.04.2024)
Urheber: Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Kategorie: Verwaltungsvorschriften
Geschäftszeichen: SenJustV III B 1.4
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GAV Qualifizierung der Gefangenen und der Arbeitsverwaltungen in den JVAen
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