Geschäftsordnung für die Beschäftigung und Qualifizierung der Gefangenen und Untergebrachten sowie die Arbeitsverwaltungen in den Justizvollzugsanstalten des Landes Berlin (GAV)

(Stand: 09.04.2024)

Urheber: Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz

Kategorie: Verwaltungsvorschriften

Geschäftszeichen: SenJustV III B 1.4

  • GAV Qualifizierung der Gefangenen und der Arbeitsverwaltungen in den JVAen

    Diese Geschäftsordnung tritt am 1. Mai 2024 in Kraft und mit Ablauf des 29. Februar 2029 außer Kraft. Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung in der Fassung vom 1. März 2019 außer Kraft.

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