Diese Allgemeine Verfügung tritt am 1. März 2015 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 29. Februar 2020 außer Kraft.
Führungsaufsichtsstelle im Geschäftsbereich der für Justiz zuständigen Senatsverwaltung
(Stand: 11.12.2019)
Urheber: Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Kategorie: Rahmen(-Dienstvereinbarungen)
Geschäftszeichen: JustV III C 11
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Allgemeine Verfügung über die Verlagerung der Aufsichtsstelle von der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz an das Landgericht Berlin
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Allgemeine Verfügung über die Aufsichtsstelle im Geschäftsbereich der für Justiz zuständigen Senatsverwaltung
Diese Allgemeine Verfügung tritt am 1. März 2020 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 28. Februar 2025 außer Kraft.
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Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verfügung über die Aufsichtsstelle im Geschäftsbereich der für Justiz zuständigen Senatsverwaltung
Änderungs-VV vom 29.06.2023