Die Vorschrift tritt am 01.04.2012 in Kraft.
Vereinbarung über die freizügige Verwendung von Abdrucken von Gerichtskostenstemplern
(Stand: 27.03.2012)
Urheber: Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
Kategorie: Rahmen(-Dienstvereinbarungen)
Geschäftszeichen: JustV I C 7
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Vereinbarung über die freizügige Verwendung von Abdrucken von Gerichtskostenstemplern