Allgemeine Verfügung über die Behandlung der in amtlichen Gewahrsam gelangten Gegenstände (Gewahrsamssachenanweisung)
Diese Verwaltungsvorschriften treten am 1. März 2022 in Kraft und mit Ablauf des 28.Februar 2028 außer Kraft.
Gewahrsamssachenanweisung
(Stand: 01.03.2022)
Urheber: Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung
Kategorie: Rahmen(-Dienstvereinbarungen)
Geschäftszeichen: JustVA I B 1
-
Gewahrsamssachenanweisung