Direkt zum Inhalt der Seite springen

Einstellung als Richterin/Richter und Staatsanwältin/Staatsanwalt im Land Berlin

Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz - Referat I A

Allgemeine Information

Im Land Berlin gibt es einen einheitlichen Probedienst für beide Berufsgruppen. Die Senatsverwaltung für Justiz ist zuständig für sämtliche Gerichtsbarkeiten mit Ausnahme der Arbeitsgerichtsbarkeit.

Einstellungsvoraussetzungen

Sie müssen zwingend die in § 9 des Deutschen Richtergesetzes genannten Voraussetzungen erfüllen und im Ersten Staatsexamen mindestens 7,5 Punkte, im Zweiten Staatsexamen mindestens 8,5 Punkte erreicht haben.
Regelmäßig werden für eine aussichtsreiche Bewerbung darüber hinaus in beiden Examina mindestens 9 Punkte sowie überdurchschnittliche Leistungen im Vorbereitungsdienst erforderlich sein.

Ferner wird von Ihnen ein hohes Maß an Engagement und Belastbarkeit sowie die Fähigkeit, sich schnell in neue Rechtsgebiete einzuarbeiten, erwartet. Veränderungsbereitschaft, Entschlussfreudigkeit und Verhandlungsgeschick sind ebenso erforderlich wie Kooperationsfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit und Organisationstalent.

Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.
Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtig.

Ernennungsverfahren

Der Ernennung zur Richterin sowie zum Richter auf Probe geht ein Auswahl- und Einstellungsverfahren voraus, das mit der Zustimmung zu der Ernennung durch den in der Verfassung von Berlin vorgesehenen Richterwahlausschuss und der Ernennung durch den Senat abgeschlossen wird.

Bewerbung


Wenn Sie sich bewerben möchten, richten Sie ein formloses Bewerbungsschreiben
an die:

Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Salzburger Straße 21 - 25
10825 Berlin.


Ihrem Bewerbungsschreiben fügen Sie bitte bei:

  • einen ausgefüllten Fragebogen für Interessenten für den richterlichen oder staatsanwaltlichen Probedienst
  • eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakten und Prüfungsprotokolle
  • einen maschinenschriftlichen tabellarischen Lebenslauf
  • einen handschriftlichen ausformulierten Lebenslauf
  • Ablichtungen folgender Zeugnisse über:
    - erstes und zweites Staatsexamen (einschl. Einzelübersicht der Noten der II. Staatsprüfung)
    - Ausbildungsstationen
    - Arbeitsgemeinschaften
    - ggfs. sonstige Prüfungen oder Tätigkeiten

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie uns den ausgefüllten Fragebogen und die Einverständniserklärung nicht per E-Mail übermitteln können.

Weitergehende Fragen beantwortet Ihnen gern die zuständige Personalreferentin Vorsitzende Richterin am Landgericht Dr. Sybille Brüning unter der Telefonnummer (030) 9013-3328.


Kontakt

Senatsverwaltung für Justiz
Ansprechpartnerin
Dr. Sybille Brüning

Salzburger Straße 21-25
10825 Berlin-Schöneberg

Tel.: (030) 9013-3328
Fax: (030) 9013-2000
e-mail