Im Land Berlin gibt es einen einheitlichen Probedienst für beide Berufsgruppen. Die Senatsverwaltung für Justiz ist zuständig für sämtliche Gerichtsbarkeiten mit Ausnahme der Arbeitsgerichtsbarkeit.
Sie müssen zwingend die in § 9 des Deutschen Richtergesetzes genannten Voraussetzungen erfüllen und im Ersten Staatsexamen mindestens 7,5 Punkte, im Zweiten Staatsexamen mindestens 8,5 Punkte erreicht haben.
Regelmäßig werden für eine aussichtsreiche Bewerbung darüber hinaus in beiden Examina mindestens 9 Punkte sowie überdurchschnittliche Leistungen im Vorbereitungsdienst erforderlich sein.
Ferner wird von Ihnen ein hohes Maß an Engagement und Belastbarkeit sowie die Fähigkeit, sich schnell in neue Rechtsgebiete einzuarbeiten, erwartet. Veränderungsbereitschaft, Entschlussfreudigkeit und Verhandlungsgeschick sind ebenso erforderlich wie Kooperationsfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit und Organisationstalent.
Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.
Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtig.
Der Ernennung zur Richterin sowie zum Richter auf Probe geht ein Auswahl- und Einstellungsverfahren voraus, das mit der Zustimmung zu der Ernennung durch den in der Verfassung von Berlin vorgesehenen Richterwahlausschuss und der Ernennung durch den Senat abgeschlossen wird.
Wenn Sie sich bewerben möchten, richten Sie ein formloses Bewerbungsschreiben
an die:
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Salzburger Straße 21 - 25
10825 Berlin.