Häufige gestellte Fragen (FAQ) zur Bewerbung für den Probedienst in Berlin

  • 1. Welche Examensnoten benötige ich für die Bewerbung?

    Für die Bewerbung werden im ersten Staatsexamen (mindestens) 7 Punkte, im zweiten Staatsexamen (mindestens) 7,5 Punkte und insgesamt mindestens 15 Punkte in beiden Staatsexamina verlangt.

  • 2. Wie bewerbe ich mich?

    Sie können sich jederzeit per E-Mail an bewerbung.richterschaft@senjustva.berlin.de bewerben. Senden Sie dabei bitte im Anhang in einer PDF-Datei die unter dem Punkt “Bewerbung” genannten Unterlagen mit.

  • 3. Wann kann ich mich frühestens bewerben?

    Eine Bewerbung ist frühestens mit Ihren schriftlichen Ergebnissen im zweiten Staatsexamen möglich. Wenn Sie bereits zu diesem Zeitpunkt die Notenanforderungen erfüllen, lernen wir Sie gerne schon vor Ihrer mündlichen Prüfung zum zweiten Staatsexamen kennen.

  • 4. Welche Einstellungstermine gibt es?

    Wir stellen laufend Richter*innen auf Probe ein. Die Auswahlgespräche für Richter*innen auf Probe sowie die Sitzungen des Richterwahlausschusses finden regelmäßig ca. alle zwei Monate statt. Auch die Auswahlgespräche für Staatsanwält*innen auf Probe finden mehrfach im Jahr statt.

  • 5. Wie läuft das Auswahlgespräch ab?

    Das einstündige Auswahlgespräch führt eine Auswahlkommission bestehend aus Richter*innen und Staatsanwält*innen mit Ihnen. Dabei wollen wir Sie als Person kennenlernen und interessieren uns insbesondere für Ihren bisherigen Werdegang und Ihre Motivation. Gegenstand des Gesprächs sind auch kurze Fallkonstellationen aus dem richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Berufsalltag. Hierbei geht es nicht um Ihre juristischen Fähigkeiten, sondern um Ihren Umgang mit praktischen Problemen des Alltags.

  • 6. Gibt es eine Altersgrenze für die Bewerbung?

    In der Regel ist die Einstellung in den Probedienst bis zu einem Alter von 45 Jahren bzw. bis zwanzig Jahre vor dem zu erwartenden Renteneintritt möglich (§ 8a Abs. 1 und 2 des Landesbeamtengesetztes, §§ 10 Satz 1 und 2, 3 Abs. 1 des Berliner Richtergesetzes).

  • 7. Wie lange dauert es, bis ich als Proberichter*in eingestellt werde?

    Wir bemühen uns, alle ausgewählten Bewerber*innen zeitnah einzustellen. Aufgrund der notwendigen Beteiligung des Präsidialrats bei dem Kammergericht und des Richterwahlausschusses sowie der erforderlichen Einholung eines amtsärztlichen Gutachtens vergehen zwischen dem Auswahlgespräch und der Einstellung in der Regel vier bis sechs Monate.

  • 8. Kann ich den Zeitpunkt meiner Einstellung mitbestimmen?

    Der konkrete Einstellungstermin wird nach Ihrer Wahl durch den Richterwahlausschuss mit Ihnen abgestimmt. Wenn Sie sich bereits in einem Arbeitsverhältnis befinden, nehmen wir selbstverständlich auf bestehende Kündigungsfristen Rücksicht.

  • 9. Wie lange dauert die Probezeit?

    Die Probezeit dauert drei bis dreieinhalb Jahre. Danach werden Sie entweder dem Richterwahlausschuss zur Feststellung ihrer Eignung als Richter*in vorgestellt oder auf Ihren Antrag hin als Staatsanwält*in ernannt.

  • 10. Wo werde ich in der Probezeit eingesetzt?

    Im Verlauf Ihrer Probezeit können Sie grundsätzlich bei allen elf Berliner Amtsgerichten, beim Landgericht, Sozialgericht, Verwaltungsgericht oder bei der Staatsanwaltschaft eingesetzt werden. Die Zuweisung zu der regelmäßig einjährigen Station erfolgt auf Basis des Personalbedarfs. Dabei wird selbstverständlich auch versucht, Ihre Verwendungswünsche zu berücksichtigen, um Ihnen den Einsatz am Wunschgericht zu ermöglichen.

  • 11. Wieviel verdiene ich als Proberichter*in?

    Das Einstiegsgehalt liegt derzeit bei 4.720,84 € brutto (sofern keine anrechenbaren Erfahrungszeiten bestehen, Sie kinderlos und nicht verheiratet/verpartnert sind). Bei Steuerklasse 1 entspricht dies netto 3.665,09 €. Mit zunehmender Berufserfahrung steigen Ihre Bezüge stetig an. Weitere Informationen zur Besoldung finden Sie auf dem Merkblatt Besoldung.

  • 12. Kann ich in der Probezeit auch mobil arbeiten?

    Mobiles Arbeiten ist an allen Berliner Gerichten und bei der Staatsanwaltschaft möglich. Sie werden jeweils mit einem Dienstlaptop ausgestattet und können mit diesem auf das Netzwerk Ihres Gerichtes oder der Staatsanwaltschaft zugreifen. Als Richter*in sind Sie zudem zeitlich unabhängig.

  • 13. Kann ich in der Probezeit auch in Teilzeit arbeiten?

    Sie können bereits in der Probezeit in Teilzeit arbeiten. Eine Ermäßigung Ihres Dienstes ist auf bis zu 50 % des regelmäßigen Dienstes möglich.
    Die Bewilligung einer Teilzeit richtet sich nach den §§ 4, 5 des Berliner Richtergesetzes.

  • 14. An welchem Gericht werde ich nach der Probezeit ernannt?

    Gegen Ende der Probezeit wird Ihr konkretes Anstellungsziel erfragt und Ihnen die vorhandenen Planstellen angeboten. Aufgrund der anstehenden Pensionierungen ist davon auszugehen, dass in den nächsten Jahren an fast allen Gerichten und den Strafverfolgungsbehörden Planstellen vorhanden sein werden.