Einstellung als Staatsanwält*in auf Probe

  • Einstellungsvoraussetzungen

    Das müssen Sie mitbringen:

    • die deutsche Staatsangehörigkeit, die erforderlichen sozialen Kompetenzen und Verfassungstreue (§ 9 des Deutschen Richtergesetzes)
    • mindestens 7,0 Punkte im ersten Staatsexamen, mindestens 7,5 Punkte im zweiten Staatsexamen und in beiden Staatsexamina zusammen mindestens 15 Punkte

    Darauf legen wir Wert:

    • Teamfähigkeit, Entschlusskraft und Organisationstalent
    • hohe soziale Kompetenz und Verantwortungsbewusstsein
    • ein großes Maß an Engagement und Belastbarkeit

    Das sollten Sie wissen:

    Im Land Berlin gilt grundsätzlich eine Höchstaltersgrenze für Einstellungen von derzeit 45 Jahren.

    Wenn Sie bereits als Rechtsanwält*in zugelassen sind, müssen Sie auf die Rechte aus Ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nicht bereits vor der Einstellung in den Probedienst, sondern erst im Zeitpunkt der Lebenszeiternennung verzichten (§ 14 Abs. 2 Nr. 5 der Bundesrechtsanwaltsordnung).

    Das ist uns wichtig:

    Wir fördern aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Willkommen sind Bewerber*innen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund bzw. Migrationsgeschichte sind ausdrücklich erwünscht.

    Menschen mit Schwerbehinderung oder diesen gleichgestellte Menschen mit Behinderung werden bei gleichwertiger Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) bevorzugt berücksichtigt.

  • Bewerbung

    Wenn Sie sich bewerben möchten, richten Sie bitte jederzeit ein formloses Bewerbungsschreiben unter Angabe der Kennziffer 2200/16 GStA per E-Mail an bewerbung.sta@gsta.berlin.de

    Bewerbungsfristen bestehen nicht. Eine Bewerbung ist bereits nach den schriftlichen Prüfungen des zweiten Staatsexamens möglich, sofern die schriftliche Note im Bereich der Mindestanforderungen (knapp unter oder über den Mindestanforderungen) liegt.

    Ihrem Bewerbungsschreiben fügen Sie bitte folgende Unterlagen in der vor-gegebenen Reihenfolge (bei elektronischen Bewerbungen in einer PDF-Datei) bei:

    Wir möchten den Anteil von Beschäftigten mit Migrationshintergrund im Öffentlichen Dienst erhöhen und erfragen zu diesem Zweck im oben genannten Fragebogen Daten zu einem Migrationshintergrund. Eine Person verfügt über einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt (§ 3 Absatz 2 des Partizipationsgesetzes). Die Angabe ist selbstverständlich freiwillig. Näheres erfahren Sie auf dem Merkblatt zur Abfrage von Migrationshintergrund.

    Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an

    Frau Oberstaatsanwältin Anders oder
    Frau Staatsanwältin als Gruppenleiterin Priller

    jeweils unter der Telefonnummer 030-9015-2002.

  • Auswahlverfahren

    Das Auswahlverfahren erfolgt nach dem Prinzip der Bestenauslese und umfasst im Wesentlichen folgende Schritte:

    • Eingang Ihrer Bewerbung und erste Sichtung
    • Einladung zu einem Auswahlgespräch in der Generalstaatsanwaltschaft Berlin – abhängig von der jeweiligen Bewerber*innen- und Stellenlage
    • In Ihrem Auswahlgespräch
      • stellen Sie sich circa eine Stunde einer Auswahlkommission vor
      • möchten wir Sie näher kennenlernen und einen möglichst authentischen Eindruck von Ihnen und Ihrer Motivation für den staatsanwaltschaftlichen Dienst gewinnen
      • versetzen wir Sie in staatsanwaltschaftliche Alltagssituationen, um zu erfahren wie Sie – ohne dass juristische Detailkenntnisse geprüft werden – spontan und praktisch orientiert agieren
    • Bei erfolgreichem Gesprächsverlauf:
    • Vorschlag Ihrer Einstellung durch die Auswahlkommission an die Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz
    • Einholung eines amtsärztlichen Gesundheitszeugnisses
    • Zeitnahe Einstellung als Staatsanwält*in auf Probe – mit Rücksicht auf ggf. vorhandene Kündigungsfristen in enger Absprache mit Ihnen

    Auswahlgespräche finden mehrmals jährlich statt. Zwischen Auswahlgespräch und Einstellung liegen regelmäßig nur zwei bis drei Monate.

  • Staatsanwaltschaftlicher Probedienst

    Der staatsanwaltschaftlicher Probedienst

    • führt die Voraussetzungen für die Ernennung auf Lebenszeit herbei (3 Jahre staatsanwaltschaftliche Tätigkeit – § 11 des Laufbahngesetzes Berlin)
    • ermöglicht Ihnen Einblicke in mindestens zwei verschiedene Abteilungen bei der Staatsanwaltschaft Berlin

    Beispielsweise können Sie

    • als Staatsanwält*innen in einer Abteilung für allgemeine Strafsachen die vielfältigen Ermittlungsmöglichkeiten kennenlernen und unterschiedlichste Fälle bearbeiten
    • im Bereich der Betäubungskriminalität verdeckte Ermittlungsmaßnahmen wie Telefonüberwachung und Observation anleiten
    • in einer Abteilung für Jugendstrafsachen erzieherisch auf jugendliche Straftäter*innen einwirken
    • schwerwiegende Straftaten und kriminelle Strukturen im Bereich der organisierten Kriminalität aufklären

    Im Rahmen des staatsanwaltschaftlichen Probedienstes

    • arbeiten Sie in einer Abteilung als Teil eines Teams mit ca. sechs Staatsanwält*innen und mehreren Servicemitarbeitenden zusammen
    • steht Ihnen ein*e erfahrene*r Kolleg*in mit Rat und Tat zur Seite, vermittelt Erfahrungswissen im Rahmen der sogenannten Gegenzeichnung und unterstützt Sie beim Berufseinstieg
    • lernen gemeinsam mit zahlreichen dienstjungen Kolleg*innen im Rahmen der Assessor*innen-Fortbildungsreihe, unterstützen sich gegenseitig oder treffen sich beim Assessor*innen-Stammtisch
    • werden Ihnen vielfältige weitere Fortbildungen angeboten