Bewerberlisten

Die Listen ermöglichen einen Überblick über die Rangstelle im Bewerbungsverfahren. Aus datenschutzrechtlichen Gründen muss von einer Veröffentlichung der Namen und Anschriften der Bewerber/innen abgesehen werden. Es wird gebeten, von weiteren Nachfragen bzgl. der Wartezeiten abzusehen, da diese erheblichen Schwankungen unterliegen und eine anders lautende Prognose nicht abgegeben werden kann.

Stand der Listen: 07. September 2015

Während des Vergabeverfahrens informieren wir hier, bis zu welchem Ranglistendatum Bewerber/innen ein Angebot erhalten haben.
Bis zum Tag der Einstellung werden infolge von Absagen frei gewordene Ausbildungsplätze nachbesetzt.

Leistungsliste: 18.03.2015

Berliner Bewerber: 13.03.2015

Auswärtige Bewerber: 05.09.2014

Stand: 13.10.2015

Wie finden Sie die Sie betreffende Eintragung in den Listen?

1. Sie suchen zunächst die für Sie zutreffende Liste. Es werden drei verschiedene Listen geführt:

Eine Liste mit den Bewerberinnen und Bewerbern, die im der ersten juristischen (Staats-) Prüfung mindestens 10,00 Punkte erzielt haben.Bei den übrigen Bewerberinnen und Bewerbern ist zu differenzieren:In der zweiten Liste werden die Bewerber/innen erfasst, die die erste juristische (Staats-) Prüfung in Berlin abgelegt haben.In der dritten Liste werden die Bewerber/innen erfasst, die die erste juristische (Staats-) Prüfung außerhalb Berlins abgelegt haben.
2. Die Reihenfolge innerhalb der Listen richtet sich nach dem Eingang des Prüfungszeugnisses. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei Bewerberinnen und Bewerbern, welche mindestens sechs Monate Wehr- oder Ersatzdienst oder einen Anderen Dienst im Ausland im Sinne des Zivildienstgesetzes geleistet haben, als Entwicklungshelferin oder Entwicklungshelfer im Sinne des Entwicklungshilfegesetzes oder als Freiwillige oder Freiwilliger im Sinne des Gesetzes zur Förderung des freiwilligen sozialen Jahres oder im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres tätig waren, gilt der Antrag als sechs Monate früher gestellt. (Hinweis: Das maßgebliche Datum wurde Ihnen mit der Eingangsbestätigung mitgeteilt.)

3. Hinter dem Eingangsdatum ist Ihr Personalaktenzeichen, das mit dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens beginnt und mit “E KG” endet sowie Ihr Geburtsdatum aufgeführt. Sie finden das jeweilige Personalaktenzeichen auf jedem Schreiben der Referendarabteilung (oben links!).

4. Bitte beachten Sie, dass Sie nicht mit allen in der Liste vor Ihnen platzierten Mitbewerberinnen und -bewerbern um Aufnahme in den Vorbereitungsdienst konkurrieren: Nicht jede/r möchte zum nächstmöglichen Einstellungstermin mit dem Referendariat beginnen. (Hinweis: Der jeweils gewünschte Termin ist aus der Liste ersichtlich.)

5. In der letzten Spalte finden Sie einen Hinweis darauf, bis zu welcher Rangstelle im laufenden Einstellungsverfahren Einladungen zum Einstellungstermin verschickt worden sind. Bei der Vergabe werden nur diejenigen berücksichtigt, bei denen der betreffende Termin als Wunschtermin vermerkt ist, die sich also konkret für diesen Termin beworben oder (rechtzeitig) “zurückgemeldet” haben. Lehnt ein/e Bewerber/in einen ihm/ihr angebotenen Ausbildungsplatz ab, wird der/die Nächstplatzierte angeschrieben. Dieses Verfahren setzt sich fort, bis sämtliche Ausbildungsplätze vergeben sind.

Wie werden die Ausbildungsplätze vergeben?

1. Bis zu 20 v. H. werden an Bewerber/innen vergeben, die eine Gesamtpunktzahl von mindestens 10,00 in der ersten juristischen (Staats-) Prüfung erreicht haben.

2. Von den verbleibenden Ausbildungsplätzen werden bis zu 10 v. H. an Bewerber/innen vergeben, für die die Zurückstellung eine außergewöhnliche Härte begründen würde.

3. Die restlichen Ausbildungsplätze werden in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs des Prüfungszeugnisses vergeben, und zwar

bis zu 80 v. H. an Bewerber/innen, die die erste juristische (Staats-) Prüfung in Berlin abgelegt habenbis zu 20 v. H. an sonstige Bewerber/innen.

Verhältnis der Leistungsliste zu den übrigen Listen

Das Führen verschiedener Bewerberlisten (insbesondere: Warteliste und Leistungsliste) ist ein administratives Hilfsmittel; das JAG bestimmt lediglich, dass für bestimmte Bewerbergruppen Ausbildungsplätze reserviert werden (etwa 20 v. H. für besonders leistungsstarke Bewerberinnen und Bewerber). Viele Bewerberinnen und Bewerber müssten nach ihren Merkmalen auf mehr als einer Liste geführt werden (Beispiel: leistungsstarke Bewerberin mit langer Wartezeit). Damit stellen sich zwei Fragen:

Welche Liste bestimmt, ob eine Einladung verschickt wird?Auf welches Kontingent von reservierten Ausbildungsplätzen wird ein Platz angerechnet, der an eine Bewerberin oder einen Bewerber vergeben wird, die/der auf mehr als einer Liste geführt wird? Die Antworten ergeben sich aus dem mit der gesetzlichen Regelung (§ 11 JAG n. F.) verfolgten Zweck: Der Gesetzgeber will die besonders leistungsstarken Bewerberinnen und Bewerber fördern.

Erhielte die Bewerberin in dem genannten Beispiel über die Leistungsliste keine Einladung, wäre sie aber zu berücksichtigen, wenn sie auf der Warteliste stünde, wird sie zum Einstellungstermin eingeladen. Wäre die Bewerberin (im Zuge des fortschreitenden Vergabeverfahrens) nicht nur über die Leitungsliste, sondern auch über die Warteliste einzuladen, wird der an sie vergebene Ausbildungsplatz nicht auf das für besonders leistungsstarke Bewerberinnen und Bewerber reservierte Kontingent angerechnet.