Hinweise für Referendarinnen und Referendare

Student an seinem Laptop in der Bibliothek
  • Die Bibliothek des Kammergerichts hält eine große Auswahl an aktuellen Lehrbüchern und Kommentaren für Sie bereit. Außerdem stehen Ihnen ca. 420 laufend gehaltene Fachzeitschriften, darunter auch Ausbildungszeitschriften wie JuS, Jura, JA, RÜ u.a., zur Verfügung.
  • Einen Bibliotheksausweis erhalten Sie in der Leihstelle. Bitte legen Sie dafür die Bescheinigung der Referendarabteilung und Ihren Personalausweis (oder Reisepass und Meldebestätigung) vor.
Standardkommentare auf einem Stapel
  • Sie können Vorauflagen der für die Prüfungen zugelassenen Kommentare ausleihen. Dies sind derzeit:
    • Grüneberg: Bürgerliches Gesetzbuch
    • Thomas/Putzo: Zivilprozessordnung
    • Fischer: Strafgesetzbuch und Nebengesetze
    • Meyer-Goßner/Schmitt: Strafprozessordnung
    • Kopp/Schenke: Verwaltungsgerichtsordnung
    • Kopp/Ramsauer: Verwaltungsverfahrensgesetz
  • Für diese Bücher beträgt die Leihfrist 65 Werktage. Verlängerung und Vorbestellung sind nicht möglich.
  • Kostenloses Kopieren für dienstliche Zwecke im Rahmen einer Station im öffentlichen Dienst ist möglich. Bitte legen Sie immer die Überweisungsverfügung der Referendarabteilung zum Stationsnachweis vor.
  • Bitte beachten Sie:
    • Essen und Trinken (auch das Mitbringen von Wasserflaschen) ist in den Räumen der Bibliothek nicht gestattet.
    • Jacken, Taschen, Schuber, Laptophüllen u.ä. dürfen nicht mit in die Lesesäle genommen werden.
    • Es stehen Garderobenschränke zu Ihrer Verfügung. Hierfür benötigen Sie eine 1,- €-Münze als Pfand.

Bitte beachten Sie auch unsere Benutzungsordnung und weitere Hinweise