Gesetze in Deutschland

Reichstag von außen

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)

Das Grundgesetz (GG) fordert:

„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ (Artikel 3 Abs. 3 GG)

Gesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen - Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) soll die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben im Bereich des öffentlichen Rechts sicherstellen. Es definiert Barrierefreiheit folgendermaßen:

„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“ (Wortlaut § 4 BGG). Damit werden auch schon wichtige Grundsätze definiert und formuliert.

In diesem Gesetz wurde auch die EU-Richtlinie 2016/2102 für die Bundesebene umgesetzt. Sie ist im Abschnitt 2a zu finden.

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Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0)

Die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BITV) ergänzt das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Ziel ist es, Webseiten, mobile Anwendungen, elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe und andere grafische Oberflächen technisch so zu gestalten, dass Menschen mit Behinderungen diese nutzen können. Hier werden unter anderem der Anwendungsbereich und technische Standards für Dienststellen und sonstigen Einrichtungen der Bundesverwaltung beschrieben. Am 21. Mai 2019 wurde die neue BITV 2.0 veröffentlicht.
Mit dem Barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Gesetz Berlin (BIKTG Bln, 2019) wurde ein Verweis auf die BITV in der jeweils geltenden Fassung vorgenommen, so dass die BITV auch für die öffentlichen Stellen des Landes Berlin gilt.

In der BITV 2.0 wird gefordert, dass Informationstechnik folgende Punkte erfüllen muss, damit sie barrierefrei ist:

  • wahrnehmbar
  • bedienbar
  • verständlich und
  • robust

Dies wird als erfüllt angesehen, wenn man harmonisierte europäische Normen oder gültige technische Standards erfüllt. Dazu zählen unter anderem:

Die Überwachungsstelle des Bundes soll die Standards in deutscher Sprache veröffentlichen und noch weitere Hilfen und Erläuterungen bereitstellen.

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Vergaberecht

Das deutsche Vergaberecht fordert, unter anderem auf Grund der EU-Richtlinie 2014/24 über das öffentliche Vergaberecht, dass Barrierefreiheit oder das „Design for All“ bei Ausschreibungen in den anzuwendenden technischen Standards berücksichtigt werden muss. Damit müssen von Beginn an bei Ausschreibungen die Belange von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden, auch wenn diese vom ausgeschriebenen Produkt oder der Dienstleistung nicht unmittelbar betroffen sind.

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