Zuständigkeiten

Frau vor Laptop hebt den Finger

Für wen sind wir zuständig?

Die Kompetenzstelle für digitale Barrierefreiheit ist für alle öffentlichen Stellen Berlins zuständig. Das umfasst nicht nur die Berliner Verwaltung, sondern auch:
  • Mittelbare Berliner Landesverwaltung wie z. B. Universitäten, Museen, BVG;
  • Körperschaften, Anstalten, Stiftungen und Vereine des öffentlichen Rechts, die über 50 % von öffentlichen Stellen des Landes Berlin finanziert oder kontrolliert werden;

Ausgenommen sind öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sowie Organisationen, die Dienstleistungen anbieten, die unwesentlich für die Öffentlichkeit sind. Auch Schulen, Kindergärten und Kinderkrippen sind nicht mit eingeschlossen, wobei ihre Online-Verwaltungsfunktionen und wichtige Informationen barrierefrei sein müssen.

Für welche digitale Technik sind wir zuständig?

Der Fokus unserer Arbeit bezieht sich auf folgende digitale Produkte:
  • Webauftritte
  • Mobile Anwendungen (Apps)
  • Digitale Dokumente
  • Software

Wir sind nicht zuständig für andere elektronische Produkte, bauliche Barrierefreiheit, Digitalisierung analoger Dokumente bzw. Prozesse oder fehlende Erreichbarkeit von Behörden.

Was liegt nicht in unserer Zuständigkeit?

Gern würden wir überall helfen, wo Hilfe zum Thema digitale Barrierefreiheit gebraucht wird. Leider sind unsere Ressourcen begrenzt. Aus diesem Grund können wir keine Einzelunterstützung leisten.

Im Folgenden werden Beispiele aufgezeigt, die wir nicht leisten können.

  • Erstellen und Prüfen einzelner Dokumente hinsichtlich der Barrierefreiheit
  • Schulungen für Einzelpersonen zum Thema barrierefreie Word-Dokumente oder Websites
  • Prüfen von Websites außerhalb der jährlich zu prüfenden Webauftritte
  • Umsetzen der Erklärung zur Barrierefreiheit auf allen Webauftritten
  • Prüfen der Barrierefreiheitsanforderungen in Basisdiensten oder Fachverfahren