Anforderungen

Mensch sitzt vor farbigem Bildschirm

An dieser Stelle möchten wir Sie über die verschiedenen Anforderungen und Standards informieren, die zur Erreichung digitaler Barrierefreiheit vorgeschrieben und vorhanden sind. Die Anforderungen und Standards gelten für alle öffentlichen Stellen, ausgenommen der Berliner Standards. Diese sind für die Berliner Verwaltung verpflichtend, können aber auch von den anderen öffentlichen Stellen angewendet werden. Sie haben daher Empfehlungscharakter.

Hände am Laptop. Auf dem Bildschirm stehen die Worte Standards und Enter

Technische Standards

Um die Barrierefreiheit einzuhalten, gibt es Mindestanforderungen und technische Standards. Diese werden im Folgenden genauer erläutert. Weitere Informationen

aufgeschlagenes Buch, aus dem Gegenstände rausfliegen

Berliner Standards

Für die öffentliche Verwaltung gelten zusätzlich die Berliner Standards. Diese werden im Folgenden erläutert. Gerne können diese Standards von öffentlichen Stellen außerhalb der Verwaltung übernommen und adaptiert werden. Weitere Informationen

Junge Frau am Laptop

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Erklärung zur Barrierefreiheit (EzB) ist für alle digitalen Angebote (Webauftritte im Inter-, Extra- und Intranet sowie mobile Anwendungen) der öffentlichen Stellen verpflichtend. Hier erfahren Sie, welche Angaben diese enthalten muss und finden zudem eine Muster-Erklärung. Weitere Informationen

Lächelnde junge Frau im Vordergrund Drei Personen im Hintergrund

Ansprechperson

Jede öffentliche Stelle muss im Rahmen des Feedback-Mechanismus gemäß Berliner Barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Gesetz (BIKTG BLN) und EU-Richtlinie eine Ansprechperson benennen. Hier sind die Aufgaben genauer beschrieben und weitere Informationen vorhanden. Weitere Informationen

Diskussion über Strategie mit ein Finanzanalyst

Berichtspflicht

Jede öffentliche Stelle muss gemäß Berliner Barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Gesetz (BIKTG BLN) regelmäßig über den Stand der Barrierefreiheit ihrer digitalen Angebote an die Überwachungsstelle berichten. Hier erhalten Sie genauere Informationen darüber. Weitere Informationen