Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Leistungsservices befassen sich mit der Sicherung des Lebensunterhalts für Arbeitsuchende und deren Angehörige.
Der Leistungsservice prüft die Voraussetzungen von Leistungsansprüchen nach den Maßgaben des Sozialgesetzbuches II. Dazu gehören insbesondere Anträge auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, aber auch Anträge auf Gewährung einmaliger Beihilfen und weitere Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II.
In besonderen Fallgestaltungen können durch die Eingangszonen oder durch den Leistungsservice auch Termine vergeben werden, um einzelne Probleme direkt vor Ort besprechen und lösen zu können.
Informationen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie
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Informationen zu kommunalen Leistungen finden sie
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