Selbstverständlich braucht es für eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit die Einhaltung von Regeln. Einige wichtige Punkte dafür haben wir für Sie zusammengestellt.
- Jede/r von Ihnen hat einen persönlichen Ansprechpartner/ eine persönliche Ansprechpartnerin für die Schul-, Ausbildungs- und Arbeitssuche.
- Bei Abwesenheit Ihres Ansprechpartners helfen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen bei kleineren Anliegen gern weiter.
- Bitte vereinbaren Sie nach Möglichkeit immer einen Termin mit uns. So haben wir ausreichend Zeit für Sie.
- Finanzielle Unterstützungen (zum Beispiel für Bewerbungen, Fahrtkosten, Vorstellungsgespräche, Umzugskosten bei Ausbildungs-/Arbeitsaufnahme in einer anderen Stadt und Arbeitskleidung/Arbeitsmittel) beantragen Sie bitte immer so früh wie möglich, auf jeden Fall immer, bevor die Kosten entstanden sind.
Ihre wichtigste Pflicht ist Ihre aktive Mitwirkung.
- Sie nehmen die Termine in jedem Fall wahr.
- Sie arbeiten aktiv mit uns zusammen an der Umsetzung Ihrer besprochenen Ziele.
- An miteinander vereinbarten Projekten und Unterstützungsangeboten nehmen Sie zuverlässig teil
- Jede Änderung in den persönlichen Verhältnissen (z.B. Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme, Praktika, Umzug, Änderung Telefonnummer usw.) teilen Sie uns bitte sofort mit
- Wenn Sie Urlaub machen möchten, ist dies vorher im Jobcenter/der Jugendberufsagentur zu beantragen (Urlaub heißt bei uns „Ortsabwesenheit“). Die maximale Dauer beträgt 21 Kalendertage mit Weiterzahlung Ihrer Arbeitslosengeld-II-Leistungen.
Wenn Sie diese Regelungen im Ausnahmefall nicht einhalten können, teilen Sie uns dies bitte sofort mit, da Ihnen sonst finanzielle Nachteile entstehen können.