Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II - "Hartz IV"
Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales ist im Bereich Soziales verantwortlich für die Grundsatzfragen des kommunalen Trägers im Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) sowie für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII).
Die kommunalen Aufgaben im SGB II umfassen die Themenbereiche: Leistungen für die Wohnung, einmalige Leistungen sowie soziale Beratungsleistungen zur Eingliederung in Arbeit.
Wissenswertes zum Themenfeld Arbeit und berufliche Bildung erfahren Sie im Bereich Arbeit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Frauen.
Allgemeine Regelungen für SGB II-Leistungsberechtigte
Personenkreis - Wer bekommt Hartz IV-Leistungen?
Erwerbsfähige Hilfebedürftige im Alter zwischen 15 und 64 Jahren haben seit dem 1. Januar 2005 für sich und ihre Familienangehörigen (Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft) einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem
Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II
.
Erwerbsfähig sind Sie, wenn Sie unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich arbeiten können.
Trifft das auf Sie nicht zu, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwöfltes Buch (SGB XII)
- Sozialhilfe - beantragen.
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Zuständigkeiten - Wer ist zuständig für welche Leistung?
Zuständig für die Erbringung der Leistungen (Grundsicherung für Arbeitsuchende) nach dem SGB II sind die Berliner JobCenter.
Im Rahmen der Leistungserbringung liegt die Verantwortung für die Regelleistung bei der
Bundesagentur für Arbeit
. Das Land Berlin als Kommune, vertreten durch die Bezirksämter, hat die Verantwortung für folgende Leistungen:
Leistungen für die Wohung, z.B.
Einmalige Leistungen, d.h.
- Leistungen für die Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte
- für Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt
- für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen
Leistungen, die für die Eingliederung des Erwerbsfähigen ins Erwerbsleben erforderlich sind, insbesondere:
- Leistungen zur Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege Angehöriger
- Psychosoziale Betreuung
- Schuldner- und Insolvenzberatung
- Drogen- und Suchtberatung
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Leistungen - Wo bekomme ich welche Leistung?
Im JobCenter werden sowohl Leistungen der Bundesagentur für Arbeit erbracht als auch Leistungen des Landes Berlin. Hintergrund ist es, Ihnen - den Bürgerinnen und Bürgern Berlins - die Leistungserbringung an einem Ort zu ermöglichen.
Im JobCenter erhalten Sie folgende Leistungen:
- Regelleistungen
- Leistungen für die Wohnung
- Einmalige Leistungen
Das Bezirksamt erbringt selbst oder vermittelt folgende Leistungen:
- Leistungen zur Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege Angehöriger
- Psychosoziale Betreuung
- Schuldner- und Insolvenzberatung
- Drogen- und Suchtberatung
Fragen Sie zum Hilfesangebot der Bezirke auch Ihre/n persönliche/n Ansprechpartner/in oder Ihre/n Fallmanager/in im JobCenter.
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