Ukraine

Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів: berlin.de/ukraine

Teilhabechancengesetz

Ernährung lernen in der Küche

Das Teilhabechancengesetz unterstützt Arbeitgeber und Langzeitarbeitslose zusammenzukommen

Videos von Arbeitgebern, die mit dem Teilhabechancengesetz bereits Erfolg haben, finden Sie hier.

Der Name ist Programm – vom neuen Teilhabechancengesetz sollen nicht nur langzeitarbeitslose Bürgerinnen und Bürger, die Leistungen vom Jobcenter Berlin Neukölln beziehen, sondern auch Arbeitgeber profitieren!

Trotz der guten Arbeitsmarktlage gelingt es insbesondere langzeitarbeitslosen Kundinnen und Kunden häufig nicht, einen Arbeitsplatz zu bekommen. Viele von ihnen sind motiviert und wissbegierig. Oftmals fehlt ihnen nur die Chance ihre Fähigkeiten zu zeigen und ihre Erfahrungen einzubringen.
Auch finden Arbeitgeber zunehmend schlechter neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Das Teilhabechancengesetz unterstützt Arbeitgeber und Langzeitarbeitslose zusammenzukommen und so können Sie profitieren:

  • Bis zu 100% Lohnkostenzuschuss für Arbeitgeber
  • beschäftigungsbegleitendes Coaching, Weiterbildungen vor und während beruflicher Tätigkeit und Praktika als Unterstützung für langzeitarbeitslose Kundinnen und Kunden der Jobcenter

„Arbeit haben und für sich selbst sorgen zu können, ist eine Frage der Würde und Teilhabe“ (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

Mit den neuen Fördermöglichkeiten sollen tarif- oder mindestlohngebundene Arbeitsplätze bei allen Arten von Arbeitgebern gefördert werden. Wichtig ist, dass der Antrag vor dem Abschluss eines entsprechenden Arbeitsvertrags gestellt und entschieden wird.

Trauen Sie sich - denn jeder hat eine Chance verdient!

Wir beraten Arbeitgeber zu den Fördermöglichkeiten für langzeitarbeitslose Kundinnen und Kunden der Jobcenter nach §16e bzw. 16i SGB II:

Ihre Ansprechpartnerinnen für Förderleistungen nach §16e SGB II sind:
Frau Sabath +49 30 5555 79 6195
Frau Santocono +49 30 5555 79 6623

E-Mail: Jobcenter-Berlin-Neukoelln.mitarbeit@jobcenter-ge.de

Ihre Ansprechpartner für Förderleistungen nach §16i SGB II sind:
Frau Sabath +49 30 5555 79 6195
Frau Santocono +49 30 5555 79 6623

E-Mail: Jobcenter-Berlin-Neukoelln.16i-Beratung@jobcenter-ge.de

Des Weiteren erhalten Arbeitgeber*innen Informationen auch über die Arbeitgeberhotline der Bundesagentur für Arbeit: Kontakt: 0800 4 555520 (gebührenfrei).

Kundinnen und Kunden der Jobcenter wenden sich an die für sie zuständige Integrationsfachkraft.

  • Flyer zum Förderprogramm §16e SGB II

    PDF-Dokument (2.2 MB)

  • Flyer zu §16i-Beratung

    PDF-Dokument (12.6 MB)

  • Infoflyer zum Teilhabechancengesetz

    PDF-Dokument (284.3 kB)