Ukraine

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Trägerversammlung des Jobcenters Berlin Neukölln

Die gemeinsame Einrichtung „Jobcenter Berlin Neukölln“ hat eine Trägerversammlung. In der Trägerversammlung sind Vertreterinnen und Vertreter der Agentur für Arbeit und des kommunalen Trägers je zur Hälfte vertreten. In der Regel entsenden die Träger je drei Vertreterinnen oder Vertreter. Die Trägerversammlung tagt in der Regel einmal im Quartal (ordentliche Sitzung) und zusätzlich bei Bedarf (außerordentliche Sitzung).

Die Trägerversammlung entscheidet gemäß § 44c Abs. 2 SGB II über organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten der gemeinsamen Einrichtung.

Darüber hinaus wird in der Trägerversammlung z.B. auch das örtliche Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm der Grundsicherung für Arbeitsuchende zwischen den Trägern abgestimmt.

Im Übrigen sind die Aufgaben und Zuständigkeiten der Trägerversammlung in § 44c Abs. 2 bis 6 SGB II geregelt.

Mitglieder der Trägerversammlung des Jobcenters Berlin Neukölln:

  • Name

    Funktion

  • Herr Hikel (Mitglied)

    Bezirksbürgermeister

  • Herr Rehfeldt (Vorsitzender)

    Bezirksstadtrat und Leiter des
    Geschäftsbereichs Soziales und Gesundheit

  • Herr Lehwald (Mitglied)

    Vorsitzender der Geschäftsführung
    der Agentur für Arbeit Berlin Süd

  • Frau Wilimek (Mitglied)

    Leiterin Führungsberatung
    der Agentur für Arbeit Berlin Süd

  • Herr Lutz (Mitglied)

    Geschäftsführer Interner Service
    der Agentur für Arbeit Berlin Mitte

  • Frau Wassermann (Mitglied)

    Referat Grundsatzbereich SGB II
    Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung