Schließen: Unternehmen in Berlin aufgeben (z.B. Gewerbeabmeldung)

Schild mit der Aufschrift "Wir haben geschlossen". Links oben in der Ecke steht "Unternehmen in Berlin". Rechts in einem roten Kasten steht "Beenden. Zumachen. Löschen."

Sie geben Ihr Unternehmen auf oder verlassen Berlin als Standort? Melden Sie Ihr Gewerbe ganz einfach online ab, löschen Sie Ihren Eintrag aus Verzeichnissen oder Registern oder beenden Sie Ihre Mitgliedschaft.

Häufige gestellte Fragen (FAQ) rund ums Schließen eines Gewerbes oder Handwerks

  • Wann muss ich ein Gewerbe abmelden?

    Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden, wenn Sie:

    • den Betrieb des Gewerbes in Berlin komplett einstellen oder
    • den Betrieb des Gewerbes in einen anderen Ort außerhalb Berlins verlegen oder
    • die Rechtsform Ihres Unternehmens ändern. In diesem Fall wird das Gewerbe unter der alten Rechtsform abgemeldet und unter der neuen angemeldet.
  • Wie kann ich ein Gewerbe in Berlin abmelden?

    Sie können Ihr Gewerbe online über unser Portal abmelden.

    Alternativ können Sie Ihre Gewerbeabmeldung auch persönlich, postalisch, per Telefax oder E-Mail bei den zuständigen Ordnungsämtern einreichen.

  • Wie viel kostet eine Gewerbeabmeldung?

    Eine Gewerbeabmeldung ist immer kostenfrei.

  • Ich soll als Datum das Ende meiner Gewerbetätigkeit angeben. Ist eine Abmeldung auch rückwirkend möglich?

    Ja. Bitte geben Sie immer das Datum der tatsächlichen Betriebsaufgabe an. Liegt das Datum schon länger zurück, ist die Meldung nachzuholen und das Datum der zurückliegenden Aufgabe wahrheitsgemäß anzugeben. Das können auch Jahre sein, im Online-Verfahren haben Sie die Möglichkeit, Ihre Meldung bis zu 60 Monaten rückwirkend nachzureichen.

    Bitte beachten: Wer seine Gewerbeabmeldung nicht gleichzeitig (in der Regel später als ca. 4 Wochen nach Betriebsaufgabe) anzeigt, handelt ordnungswidrig. Dies kann durch das zuständige Ordnungsamt mit einer Geldbuße bis zu 1.000 € geahndet werden.

  • Eine Inhaberin oder ein Inhaber unserer GbR möchte ausscheiden. Wie melde ich diesen Inhaber aus der GbR ab?

    Starten Sie den Vorgang “Gewerbeabmeldung” in unserem Online-Portal.

    Reichen Sie die Gewerbeabmeldung ein als Einzelunternehmen mit dem Hinweis im Formular oder per E-Mail, dass die GbR weiter bestehen bleibt bzw. dass die GbR als Einzelunternehmen weitergeführt wird (bei nur einem übrigbleibenden Inhaber). Die Gesellschafter:innen, die den Geschäftsbetrieb unverändert weiterführen, müssen keinerlei Meldung abgeben.

Prozesse rund um das Schließen eines Business in Berlin

Weiterführende Informationen

Eine Lupe in der Mitte des Bildes, im Visier unter dem Glas eine Glühbirne. im Hintergrund mehrere Fragezeichen.

A-Z-Liste

Liste mit allen Verwaltungsanliegen rund um das Thema "Unternehmen in Berlin" Weitere Informationen

Mann hält digitale Objekte in der Hand

Linksammlung

Interessante Webseiten rund um die Themen Gewerbe, Handwerk und öffentliche Register Weitere Informationen