Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation (z.B. um als Lehrer/in in Berlin zu arbeiten)

Mehrere Menschen unterschiedlicher kultureller Herkunft nebeneinander. Links oben in der Ecke steht "Unternehmen in Berlin". Rechts in einem roten Kasten steht: "Anerkennen lassen. Beruf ausüben.""

Seit Januar 2016 ist der Einheitliche Ansprechpartner Berlin (EA Berlin) auch Beratungsstelle und Verfahrensbegleiter für Fragen der Berufsanerkennung bei reglementierten Berufen. Er hilft Ihnen weiter, wenn Sie eine abgeschlossene ausländische Berufsausbildung in einem reglementierten Beruf nachweisen können und in diesem Beruf in Berlin arbeiten wollen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) rund um die Berufsanerkennung

  • Was bedeutet berufliche Anerkennung?

    Berufliche Anerkennung bedeutet die Bewertung und – bei positiver Entscheidung – die Bestätigung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Berufsabschlusses mit einem deutschen Abschluss. In einem gesetzlich geregelten Verfahren wird geprüft, ob Ihre Ausbildung mit einer vergleichbaren deutschen Ausbildung gleichwertig ist und ob eine berufliche Anerkennung ausgesprochen werden kann.

  • Wann brauche ich eine berufliche Anerkennung?

    Eine berufliche Anerkennung ist in vielen Berufen hilfreich. In einigen Berufen ist sie sogar Voraussetzung für die Ausübung des Berufs in Deutschland. Das hängt vom Beruf ab:

    Reglementierte Berufe

    In den reglementierten Berufen ist die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikationen zwingende Voraussetzung für die Ausübung des Berufs oder das Führen der Berufsbezeichnung. Ohne eine Anerkennung dürfen Sie mit Ihrem im Ausland erworbenen Berufsabschluss in Deutschland in reglementierten Berufen nicht arbeiten.

    In Deutschland reglementierte Berufe sind zum Beispiel Ärztin oder Arzt, Krankenpfleger/-in, Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt, Lehrer/-in, Erzieher/-in oder Ingenieur/-in.

    Europäischer Berufsausweis

    Unter dem Europäischen Berufsausweis ist eine elektronische Bescheinigung zum Nachweis der Anerkennung von Berufsqualifikationen aus dem EU-Ausland für die Niederlassung in Deutschland zu verstehen. Er wird im elektronischen Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) hinterlegt, auf das sowohl die zuständigen deutschen Stellen als auch die zuständigen Stellen des Herkunftsmitgliedstaates Zugriff haben.

    Der Europäische Berufsausweis ist zunächst nur für folgende Berufe vorgesehen:

    • Krankenpfleger/ Krankenschwester für allgemeine Pflege (m/w/d)
    • Apotheker/ Apothekerin (m/w/d)
    • Physiotherapeut/ Physiotherapeutin (m/w/d)
    • Bergführer/ Bergführerin (m/w/d)
    • Immobilienmakler/ Immobilienmaklerin (m/w/d)

    Es ist eine zeitnahe Ausweitung auf andere Berufsgruppen geplant.

    Nicht reglementierte Berufe

    In nicht reglementierten Berufen ist eine Anerkennung keine zwingende Voraussetzung für die Berufsausübung. In diesen Berufen kann man sich direkt auf dem Arbeitsmarkt bewerben und arbeiten. Eine Bewertung Ihres Abschlusses kann aber hilfreich sein, um Arbeitgebern und Unternehmen Ihre ausländische Qualifikation verständlicher zu machen.

    Nicht reglementiert sind in Deutschland alle sogenannten Ausbildungsberufe, das heißt die Berufe, die im dualen System ausgebildet werden.

  • Was ist ein reglementierter Beruf?

    Bei einem reglementierten Beruf ist der Berufszugang und die Berufsausübung durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften an den Nachweis einer bestimmten Qualifikation gebunden.

    Formen der Reglementation sind auch:

    • der gesetzliche Schutz einer Berufsbezeichnung (wie z.B. Ingenieur/-in)
    • ein Befähigungsschein oder Sachkundennachweis für selbstständige Tätigkeiten oder Gewerbe
    • ein Fortbildungsabschluss (wie z.B. Fachwirt/-in)

    Ohne eine Anerkennung dürfen Sie mit Ihrem im Ausland erworbenen Berufsabschluss in Deutschland in reglementierten Berufen nicht arbeiten.

  • Wie erhalte ich eine berufliche Anerkennung für meinen reglementierten Beruf?

    Weg 1: Über den EA Berlin

    Sie können den Antrag auf berufliche Anerkennung Ihres reglementierten Berufes über das Online-Portal des Einheitlichen Ansprechpartners (EA) Berlin einreichen, wenn Sie in diesem Beruf in Berlin arbeiten wollen. Der EA Berlin hilft Ihnen bei der Auswahl der für die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation zuständigen Stelle und leitet Ihre Unterlagen direkt weiter.

    Die Inanspruchnahme des EA Berlin ist kostenlos. Es fallen lediglich die normalen Verwaltungsgebühren bei der zuständigen Stelle an.

    Weg 2: Über die jeweils zuständige Stelle

    Sie können sich auch direkt an die für Ihre jeweilige Berufsqualifikation zuständige Stelle (eine Behörde oder Kammer) wenden, ohne den EA Berlin einzubinden. Hierzu müssen Sie jedoch die richtige Stelle finden und auswählen. In einer Übersicht haben wir deshalb die in Berlin für die Anerkennung reglementierter Berufe zuständigen Stellen für Sie zusammengestellt.

    Über das Online-Portal des EA Berlin können Sie elektronisch einen Antrag bei diesen Stellen einreichen, ohne den EA Berlin zu beteiligen.

Logo des Portals "Anerkennung in Deutschland"

Anerkennung in Deutschland

Umfassende Informationen zur beruflichen Anerkennung stehen Ihnen in mehreren Sprachen auf dem Portal “Anerkennung in Deutschland” zur Verfügung. Über den dortigen “Anerkennungs-Finder” können Sie Ihren deutschen Referenzberuf, die für die Anerkennung zuständige Stelle, Informationen zum Anerkennungsverfahren, zur Zuwanderung nach Deutschland und vieles mehr in Erfahrung bringen.

Wir empfehlen Ihnen nachdrücklich sich zuvor zu informieren, bevor Sie einen Antrag auf Berufsanerkennung stellen.

TOP 3-Online-Verfahren

Schüler mit Lehrer im Klassenraum beim Mathematikunterricht

Lehrer/-in - Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation

Junge Menschen in Business-Kleidung bei einer Präsentationsveranstaltung

Beamte - Laufbahnrichtung Bildung - Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation

Junge Frau liest Senioren aus einem Buch vor

Sozialarbeiter/-in - Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation

Alle Dienstleistungen rund um die Berufsanerkennung

Weitere Beratungsstellen

Drei Telefonisten mit Head-Set am Ohr

Hotline „Arbeit und Leben in Deutschland“

Die Telefon-Hotline „Arbeit und Leben in Deutschland“ des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beantwortet unter +49 30 1815-1111 Ihre Fragen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse – auf Deutsch und Englisch – montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr. Weitere Informationen

Hand zeigt mit Pfeil auf Telefon

Beratungstelefon Berlin

Die mehrsprachige Berliner Beratungshotline zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse steht internationalen Fachkräften, die in Berlin arbeiten oder arbeiten möchten, unter der Telefonnummer + 49 30 31510-900 zur Verfügung – auf Deutsch, Englisch, Ukrainisch, Türkisch – montags bis donnerstags von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr Weitere Informationen