Härtefallfonds für politisch Verfolgte der SED-Diktatur: Anlaufstelle nimmt Arbeit auf

Pressemitteilung vom 10.11.2020

Der Beauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (BAB) bearbeitet ab sofort Anliegen bezogen auf den Härtefallfonds des Landes Berlin. Interessenten können sich anmelden und bekommen in der Folge eine individuelle Beratung sowie Hilfe bei der Antragsstellung.

Unterstützung aus dem Härtefallfonds erhalten Berlinerinnen und Berliner, die in der sowjetischen Besatzungszone oder in der DDR politisch verfolgt wurden und sich aktuell in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage befinden. Mögliche Hilfen betreffen Aus- und Fortbildungen, medizinische Maßnahmen, die Schaffung und den Erhalt von selbstbestimmten Wohn- und Lebensmöglichkeiten, technische Alltagshilfen und die Verbesserung der Mobilität. Hilfsmaßnahmen durch den Härtefallfonds können nur gewährt werden, wenn eine Rehabilitierung der politischen Verfolgung vorliegt und wenn keine anderen Hilfesysteme greifen. Laufende Kosten können aus dem Härtefallfonds nicht abgedeckt werden.

Wie die Unterstützungsleistungen gewährt werden, ist in einer Richtlinie festgelegt. Diese gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2020. Über die Vergabe der Fondsleistungen entscheidet der Berliner Aufarbeitungsbeauftragte Tom Sello unter Mitwirkung eines Beirats. Dem Beirat gehören Evelyn Zupke (DDR-Oppositionelle) und Mario Röllig (politischer DDR-Häftling) an. Für den Fonds stehen für die Jahre 2020 und 2021 jährlich 100.000 € zur Verfügung.

Richtlinie Härtefallfonds

  • Richtlinie Härtefallfonds für politisch Verfolgte der SED-Diktatur

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