Steuerliche Entlastungen für Familien mit Kindern

Mann und Frau prüfen mit Rechner ihre Finanzen und schauen Dokumente an

Da Mütter und Väter höheren finanziellen Belastungen ausgesetzt sind als Kinderlose, gibt es für Eltern eine Reihe steuerlicher Vergünstigungen.

Kindergeld und Kinderfreibetrag

Die wichtigste steuerliche Familienförderung ist das Kindergeld. Es wird bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt und ist einkommensunabhängig. Alternativ zum Kindergeld kann der so genannte Kinderfreibetrag in Anspruch genommen werden. Welche Variante für die Eltern günstiger ist, prüft das Finanzamt bei der Veranlagung zur Einkommensteuer.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Alleinerziehende erhalten einen steuerlichen Entlastungsbetrag, wenn mindestens ein Kind in ihrem Haushalt lebt, für das ihnen Kindergeld bzw. ein Kinderfreibetrag zusteht. Es darf im Haushalt kein anderer Erwachsener leben, der sich an der Haushaltsführung beteiligt. Der Entlastungsbetrag kann in der Steuererklärung geltend gemacht werden oder er wird bereits im Rahmen des Lohnsteuerabzugs durch Eintragung der Steuerklasse II gewährt. 

Kinderbetreuungskosten

Eltern können einen Teil der Kosten für die Betreuung ihrer Kinder, die noch nicht das 14. Lebensjahr erreicht haben, steuerlich geltend machen. Die Kosten für eine Tagesmutter oder einen Tagesvater, die die Kinder im Haushalt der Eltern betreuen, oder für eine Hausaufgabenbetreuung zu Hause werden dabei ebenso berücksichtigt wie Kosten für die Ganztagsbetreuung in der Schule.

Schulgeld

Besucht das Kind eine Schule in freier Trägerschaft oder eine Privatschule, kann ein Teil des Schulgeldes als Sonderausgabe bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden. 

Freibetrag für auswärtig untergebrachte Kinder in Berufsausbildung

Befindet sich das Kind in Berufsausbildung und ist aus dem Elternhaus ausgezogen, wird den Eltern ein steuerlicher Freibetrag gewährt, sofern sie für das Kind noch Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhalten. Eigene Einkünfte des Kindes sowie ein Aufenthalt des Kindes im Ausland mindern den Freibetrag.

Steuerliche Entlastungen bei Krankheit oder Behinderung

  • Aufwendungen für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe

Wenn eine dem Haushalt zugehörige Person krank oder schwerbehindert ist,  kann ein Steuerfreibetrag wegen außergewöhnlicher Belastung für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe beantragt werden. Voraussetzung für die Gewährung des Steuerfreibetrages ist, dass für die Person auch eine Steuerermäßigung wegen Unterhaltsaufwendungen gewährt wird.

Der Steuerfreibetrag wegen außergewöhnlicher Belastung für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe wird ebenfalls gewährt, wenn man selbst oder der Ehegatte das 60. Lebensjahr vollendet hat.

  • Pauschbetrag für Kinder mit Behinderungen

Eltern mit einem Kind, dem der Behinderten-Pauschbetrag zusteht, können beantragen, dass dieser auf sie übertragen wird. Voraussetzung ist, dass ein Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag besteht. Die steuerlichen Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung werden ab Januar 2021 verdoppelt.

  • Vergünstigungen bei der Kraftfahrzeugsteuer

Je nach Schwere der Behinderung sind Menschen mit Behinderungen von der Kraftfahrzeugsteuer befreit oder erhalten eine Steuerermäßigung von 50 Prozent. Die Steuervergünstigung kann auch von minderjährigen behinderten Kindern in Anspruch genommen werden, sofern das Fahrzeug auf den Namen des Kindes zugelassen ist. Wird die unentgeltliche Beförderung (Wertmarke Schwerbehindertenausweis) im öffentlichen Personenverkehr in Anspruch genommen, wird die Vergünstigung bei der Kraftfahrzeugsteuer nicht zusätzlich gewährt.

Downloads

Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.: Steuermerkblatt für Familien mit behinderten Kindern 2021/2022

Broschüre des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. über Steuervorteile für Eltern behinderter Kindern und für berufstätige Erwachsene mit Behinderung. (Stand: 02/2022)

PDF-Dokument
Copyright: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen


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